Naturschutzgebiet Buschei

Umweltamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Umweltamt

Jägerprüfung

Informationen zur Jägerprüfung

Informationen zur Terminvergabe

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0231 50-25422 vorab einen Termin zu vereinbaren. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der unten angegebenen Adresse.

Die notwendigen Formulare für die Erteilung und Verlängerung von Jagd- oder Fischereischeinen, sowie die Anmeldung zur Jäger- oder Fischerprüfung finden Sie auf dieser Website.

Sie können sich für die Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde in Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben.

Jugendliche müssen mindestens 15 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen. Prüfungstermine werden durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht werden.

Prüfungstermine Jägerprüfung 2023

Jägerprüfung ab 24.04.2023
Anmeldung ab 02.01.2023
Anmeldeschluss: 23.02.2023

Prüfungsgebühr: 250,- EURO

Notwendige Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
  • ein Nachweis einer Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 mm
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur „Kundigen Person“ nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004
  • ein amtliches Führungszeugnis (gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz), das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Rechtsgrundlagen:

Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31.03.2010 in Verbindung mit § 17 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen vom 07.12.94 in der z.Z. gültigen Fassung sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 in der z.Z. gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühren:

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per ec-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

Adresse

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

44135 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15.30 Uhr

Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Ansprechpartner

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und FischereibehördeFrau Schafranske

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und FischereibehördeHerr Heinrichsen