Verlängerung eines Fischereischeins
Für die Verlängerung eines Jahres-, Fünfjahres- oder Jugendfischereischeins werden bestimmte Unterlagen benötigt.
Informationen zur Terminvergabe
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0231 50-25422 vorab einen Termin zu vereinbaren. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der unten angegebenen Adresse.
Die notwendigen Formulare für die Erteilung und Verlängerung von Jagd- oder Fischereischeinen, sowie die Anmeldung zur Jäger- oder Fischerprüfung finden Sie auf dieser Website.
Unterlagen
- den letzten Fischerei- oder Jugendfischereischein
- ggf. ein neues Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
Die Ausstellung erfolgt sofort bei Antragstellung. Zugezogene Bürger müssen zusätzlich das Formular wie unter Erstbeantragung beschrieben ausfüllen und einen Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung beifügen.
In anderen Bundesländern nach den dort geltenden gesetzlichen Vorschriften abgelegte Fischerprüfungen werden anerkannt, soweit der Prüfungsbewerber zum Zeitpunkt der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland hatte. In diesen Fällen wird zusätzlich ein neues Lichtbild benötigt.
Folgende Gebühren werden für die Verlängerung erhoben:
- Jahresfischereischein: 16,00 Euro
- Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Verlängerung von Fischereischeinen sind die §§ 31ff des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94 sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.
Hinweis
Abweichend von den Vorjahren, können Fischereischeine mit Beginn der Gültigkeit am 1. Januar des Folgejahres erst im Dezember des laufenden Jahres ausgestellt werden.
Verwaltungsgebühren:
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per ec-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
Adresse
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
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