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Klimaschutz

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Energieausweis

Wer eine Wohnung oder ein Haus verkauft oder vermietet, muss spätestens seit Anfang 2009 einen Energieausweis vorlegen können. Aber auch wenn Sie Ihr eigenes Haus bewohnen, ist die Erstellung sinnvoll. Die verbindliche Einführung des Energieausweises erfolgte mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007, spätestens zum 01.01.2009.

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