Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, der Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der Herkunftsnachweis aus dem sich die Besitzberechtigung ergibt. Danach muss außerdem jede dauerhafte Standortveränderung schriftlich angegeben werden. Das bedeutet, dass dem Umweltamt jeder Umzug, jede Abgabe, jede Schenkung oder der Tod des Exemplars mitgeteilt werden muss.
Für Züchter und Händler besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht! Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
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