Baumschutz
Baumschutzsatzung
Aufgrund einer Vielzahl von Anträgen und des Urlaubszeitraumes verlängert sich die Bearbeitungszeit zurzeit auf mind. 12 Wochen. Wir bitten in diesem Zeitraum von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.
Wer einen Laubbaum mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden), fällen oder wesentlich verändern möchte, benötigt dazu eine Genehmigung des Umweltamtes der Stadt Dortmund.
Zum Thema
Nicht geschützt sind alle Nadelbäume und Kulturobstbäume. Bei Pappeln besteht die Sonderregelung, dass diese zwar genehmigungsfrei gefällt werden können, zuvor aber eine Ersatzpflanzung mit dem Umweltamt abzustimmen ist.
Im Regelfall ist die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen Gefahrenbaum.
Der formlose Antrag muss enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers und – falls abweichend – des Baumeigentümers
- Bezeichnung des Baumes (Art und Stammumfang)
- Lageskizze
- Begründung des Antrags
- wünschenswert: ein Foto
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Baumschutz
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Montag - Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
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