Grundwasser
Überall auf der Erde trifft man auf Wasser, an der Oberfläche, in der Luft und im Untergrund. Es bewegt sich fortwährend in einem globalen Kreislauf. Der Untergrund ist dabei nur eine Station auf der Reise der Wassermoleküle. Hierhin gelangt das Wasser durch Versickerung von Niederschlägen aber auch durch Einträge aus den Gewässern und wird so Teil eines zusammenhängenden Grundwasserkörpers. Viele verschiedene Faktoren bestimmen die Grundwasserneubildung durch Versickerung, Klima, Bodenbeschaffenheit, Intensität und Dauer der Niederschläge.
In dicht besiedelten Regionen mit einem hohen Anteil an Bodenversiegelung ist der sorgsame Umgang mit Grundwasser und Niederschlagswasser von besonderer Bedeutung, damit dem Untergrund Wasser in ausreichender Menge zugeführt wird.
Grundwasserförderung
Grundwasser wird als Trink- und Brauchwasser genutzt, sowohl von Privathaushalten als auch von Gewerbe und Industrie. Gewonnen wird es durch Fördereinrichtungen (Brunnen), die in den Untergrund gebohrt/abgeteuft werden. Das Wasser wird direkt aus einer Grundwasser führenden Schicht im tieferen Untergrund (Grundwasserleiter) entnommen. Zur Förderung werden Pumpen eingesetzt.
Rechtliche Anforderungen
Das Entnehmen von Grundwasser mittels Brunnen (Grundwasserförderung) ist eine Gewässerbenutzung, für die grundsätzlich einer wasserbehördlichen Erlaubnis benötigt wird.
Die Erlaubnis muss vor der Errichtung der Brunnenanlage bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Für das gebührenpflichtige Erlaubnisverfahren muss ein Zeitfenster von mindestens 4 Wochen eingeplant werden, sofern der Antrag vollständig vorliegt.
Wenn Grundwasser für den Eigenbedarf oder vorübergehend genutzt werden soll, ist in bestimmten Fällen keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, dann genügt es, die Entnahme der Unteren Wasserbehörde mitzuteilen.
Grundwasserabsenkungen
Grundwasserabsenkungen können dauerhaft oder zeitweise erforderlich sein und werden mit Hilfe verschiedener Verfahren durchgeführt, z. B. im Vakuumverfahren. Sie sind meist dann unerlässlich, wenn Tiefbauarbeiten (z.B. Kanalbau, Errichtung von Gebäuden mit Kellergeschoss/-en) zeitlich begrenzt in grundwassererfüllten Bodenschichten durchgeführt werden müssen. Dann muss für die Dauer der Baumaßnahmen der Untergrund wasserfrei gehalten werden.
Weitere Informationen
Zur dauerhaften Grundwasserabsenkung kommen in besonderen Fällen z. B. Ring- und Flächendrainagen zum Einsatz.
Für Grundwasserabsenkungen wird generell eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde benötigt, unabhängig davon, ob sie für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft durchgeführt werden sollen.
Liegen prüffähige Antragsunterlagen vor, muss für das Erlaubnisverfahren ein Zeitraum von ca. 6 Wochen eingeplant werden.
Drainagen jeder Art dürfen nicht an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden.
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