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Parken

Bewohnerparkzonen

Allgemeines zu Bewohnerparkzonen

Die Beeinträchtigung des Wohnumfelds durch den Kraftfahrzeugverkehr ist eine der Ursachen dafür, dass die Bevölkerung aus den innerstädtischen Wohnbereichen an den Stadtrand oder in das Umland abwandert.

Hinzu kommen die Parkprobleme der Bewohner dieser citynahen, überwiegend gründerzeitlich geprägten Wohnquartiere. Diese Wohnquartiere weisen eine hohe Wohndichte auf und berücksichtigen aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit weder das Verkehrsaufkommen noch die damit einhergehende Parkraumnachfrage der heutigen Zeit.

Ziel der Bewohnerparkbevorrechtigung ist es, die Parkprobleme der Bewohner dieser Quartiere zu verringern und das Wohnumfeld durch die Reduzierung von Parksuchverkehren zu attraktivieren.

Hierzu hat der Rat der Stadt Dortmund bereits in den 1980er Jahren die Einführung von Bewohnerparkzonen (früher: Parklizenzzonen) in den Wohnquartieren rund um die Dortmunder City (sog. Citykragen) beschlossen.

Das Problem mit den Stellplätzen im Quartier

Die vorhandenen Stellplätze im Quartier sind tagsüber häufig von gebietsfremden Langzeitparkern belegt. Deshalb finden weder Bewohner noch Geschäftskunden und Besucher der quartiersansässigen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe einen freien Stellplatz.

Wenn es also gelingt, gebietsfremde Langzeitparker aus dem Quartier zu verdrängen, werden zum einen Parksuchverkehre und die damit verbundenen höheren Umweltbelastungen wie Lärm und Abgase reduziert. Zum anderen erhöhen sich in gleichem Maße die Chancen der Bewohner, einen freien Stellplatz wohnungsnah zu finden.

Es bedeutet jedoch nicht, dass für jeden Inhaber eines Bewohnerparkausweises ein fester Stellplatz im Straßenraum reserviert wird.

Warum eine Bewohnerparkzone?

Da öffentliche Straßen dem Gemeingebrauch gewidmet sind, stehen öffentliche Stellplätze zunächst allen Nutzergruppen (Bewohnern, Besuchern, Beschäftigten) gleichermaßen zur Verfügung. Maßnahmen zur Bewohnerparkbevorrechtigung können nur in abgegrenzten Bewohnerparkzonen getroffen werden. Diese dürfen in städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel eingerichtet werden und eine maximale Ausdehnung von ca. 1000 mtr. haben

Die Instrumente zur Regelung

Innerhalb einer Bewohnerparkzone bleibt die vorhandene Stellplatzzahl im Regelfall unverändert, da der Straßenraum nicht nur als Abstellanlage für Kfz dienen soll.

Maximal 50 % der öffentlichen Stellplätze dürfen tagsüber ausschließlich für Bewohner reserviert werden. Diese Stellplätze dürfen nur von Bewohnern mit Bewohnerparkausweis beparkt werden. Die verbleibenden Stellplätze bleiben entweder unbewirtschaftet oder werden bewirtschaftet, d.h. hier wird das Parken kostenpflichtig oder zeitlich beschränkt. Kunden und Besucher der quartiersansässigen Betriebe finden somit ebenfalls Stellplätze vor.

Wer darf auf welchen Stellplätzen parken?

Die öffentlichen Stellplätze in einer Bewohnerparkzone werden einer der Stellplatzarten zugeordnet, die im Folgenden näher erläutert werden. Die jeweiligen Parkregelungen werden durch Beschilderung kenntlich gemacht.

Bewohnerstellplätze

Diese Stellplätze sind für Bewohner*innen mit einem Parkausweis der jeweiligen Bewohnerparkzone reserviert. Hier dürfen also nur Bewohner*innen mit einem Parkausweis der jeweiligen Bewohnerparkzone parken. Es gibt keine zeitliche Parkdauerbegrenzung. Diese Reservierung gilt immer, an allen Tagen des Jahres. Der Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Stellplätze an Parkscheinautomaten ohne Bewohnerparkvorrecht

Innerhalb des Bewirtschaftungszeitraumes, der auf dem Parkscheinautomaten genannt ist, können hier Gebietsfremde, Besucher*innen und Bewohner*innen kostenpflichtig parken (z.B. Montag bis Samstag von 7.00 bis 19.00 Uhr). Die auf dem Parkscheinautomaten angegebene Parkgebühr und Höchstparkdauer (z.B. 120 Minuten) sind zu beachten. Außerhalb des Bewirtschaftungszeitraums ist das Parken für alle kostenfrei und zeitlich unbegrenzt erlaubt.

Stellplätze an Parkscheinautomaten mit Bewohnerparkvorrecht

An einigen Parkscheinautomaten haben Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis des jeweiligen Quartiers ein sog. „Bewohnerparkvorrecht“. Dies bedeutet, dass sie auch innerhalb des Bewirtschaftungszeitraums kostenfrei und zeitlich unbegrenzt auf diesen Stellplätzen parken können. Diese Stellplätze sind durch eine Zusatzbeschilderung „Bewohner mit Parkausweis ….. frei“ gekennzeichnet. Alle anderen müssen die Bewirtschaftungsregeln beachten. Der Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.

Stellplätze mit Parkscheibe ohne Bewohnerparkvorrecht

Auf den Stellplätzen, die mit Parkscheibe bewirtschaftet sind, können Gebietsfremde, Besucher*innen und Bewohner*innen kostenfrei parken, wenn sie gut sichtbar eine Parkscheibe im Fahrzeug auslegen. Die Parkhöchstdauer, die auf der Beschilderung angegeben ist, muss beachtet werden (z.B. 2 Stunden).

Stellplätze mit Parkscheibe mit Bewohnerparkvorrecht

Auf einigen Stellplätzen, die mit Parkscheibe bewirtschaftet sind, haben Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis des jeweiligen Quartiers ein sog. „Bewohnerparkvorrecht“. Dies bedeutet, dass sie zeitlich unbegrenzt auf diesen Stellplätzen parken können und die Parkhöchstdauer nicht zu beachten brauchen. Diese Stellplätze sind durch eine Zusatzbeschilderung „Bewohner mit Parkausweis ….. frei“ gekennzeichnet. Alle anderen müssen die Höchstparkdauer beachten. Der Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen

Unbewirtschaftete Stellplätze

Auf den unbewirtschafteten Stellplätzen können Gebietsfremde, Besucher*innen und Bewohner*innen kostenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis und was kostet dieser?

Einen Bewohnerparkausweis kann bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden, er gilt ganztägig nur innerhalb der jeweiligen Bewohnerparkzone.

Sie haben Anspruch auf die Erteilung eines Bewohnerparkausweises, wenn Sie in dem jeweiligen Quartier mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Sie erhalten einen Bewohnerparkausweis für ein auf Sie als Halter zugelassenes, oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Fahrzeug. Für Sonderfälle (z.B. Car-Sharing, wechselnde Kennzeichen) gelten Sondervorschriften, über die Sie sich bei den Bürgerdiensten informieren können.

Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und betragen z.Zt. 30,70 Euro jährlich oder 20,50 Euro halbjährlich. Fragen zu Ausnahmefällen (verlorener Parkausweis, etc. ) können die Bürgerdienste beantworten.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ausnahmegenehmigungen, die zum Parken in der Bewohnerparkzone berechtigen, können beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund beantragt werden.

Folgende Betroffene können eine Ausnahmegenehmigung beantragen bzw. sind bereits im Besitz einer Ausnahmegenehmigung:

1. Gewerbetreibende

Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige auf Dauer und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit wahrnimmt. Davon ausgenommen sind Freiberufler und die Land- und Forstwirtschaft. Apotheker gelten zwar als Freiberufler, das Betreiben einer Apotheke gilt aber als Gewerbetätigkeit.Eine Ausnahmegenehmigung kann - nach Einzelfallprüfung - zum Parken im jeweiligen Bewohnerparkbereich am Betriebssitz erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für ein Fahrzeug erteilt und kostet 120 Euro im Jahr.
Für die Bewohnerparkzone "City" werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Voraussetzungen:

  • Die Ausnahmegenehmigung kann nur von Gewerbetreibenden beantragt werden,
  • der Firmensitz des Gewerbebetriebs liegt im Bewohnerparkbereich,
  • der Gewerbetreibende darf kein Bewohner des betroffenen Bewohnerparkbereich sein, in dessen Bereich der Firmensitz liegt,
  • es ist kein eigener Stellplatz am Firmensitz oder in der Nähe des Betriebs vorhanden und kann auch nicht angemietet werden.
  • zur Gewerbeausübung ist ein Parkplatz in der Nähe des Betriebs zwingend notwendig,

2. Handwerker mit Ruhrgebietsparkausweis können während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bewohnerparkzonen parken.

3. Ambulante Dienste mit Ausnahmegenehmigung können während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Bewohnerparkzonen parken.

4. Ärzte mit Ausnahmegenehmigung gem. Ärzteerlass.

5. Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder Blinde können ihr Fahrzeug mit dem internationalen blauen oder dem nationalen orangefarbenen Parkausweis bis zu drei Stunden auf Bewohnerstellplätzen in allen Bewohnerparkzonen parken. Die Parkausweise können bei den Bürgerdiensten Innenstadt, Stadthaus beantragt werden, bei der Antragstellung ist u.a. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

Allgemeine Auskünfte zu Ausnahmegenehmigungen können Sie beim Tiefbauamt telefonisch unter der Telefonnummer 0231 50-22319 oder 0231 50-26463 erhalten

Der Weg zu einer Bewohnerparkzone

  • Die Verwaltung wird von der zuständigen Bezirksvertretung beauftragt, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zu untersuchen
  • Durchführung von Voruntersuchungen (Auslastungserhebungen)
  • Entwurf eines Bewohnerparkkonzeptes und verwaltungsinterne Abstimmung
  • Einbringen des Konzepts in die zuständige Bezirksvertretung mit Beschluss zur Bürgerversammlung
  • Der Entwurf wird den Bewohnern in einer Bürgerversammlung vorgestellt
  • Mit Anregungen aus der Bürgerversammlung wird ein Bewohnerparkkonzept erstellt
  • Verwaltungsinterne Abstimmung des Bewohnerparkkonzeptes
  • Die Bezirksvertretung, Ausschüsse und der Rat beraten über die Einführung des Konzepts

Wenn die Gremien und der Rat die Einführung der Bewohnerparkzone beschließen:

  • Markierungs- und Beschilderungsarbeiten

Informationsschreiben an die Bürger und Beginn der Ausgabe der Parkausweise

Zusätzliche Erläuterungen

Anhänger, auch Wohnwagen dürfen max. zwei Wochen auf den unbewirtschafteten Stellplätzen abgestellt werden.

Besucher erhalten keinen separaten Besucherausweis, sondern können ihr Fahrzeug an einem freien oder bewirtschafteten Stellplatz abstellen. An einem bewirtschafteten Stellplatz muss eine Parkscheibe ausgelegt, bzw. ein Parkschein gekauft werden. Die jeweilige Höchstparkdauer ist zu beachten.

Bewirtschaftungszeiträume sind auf den Parkscheinautomaten oder der Beschilderung zur Parkscheibenregelung vermerkt. Dies gilt für die tägliche Betriebszeit (z.B. "8 bis 18 Uhr"), die wöchentliche Betriebszeit (z.B. "Werktags") und die Höchstparkdauer (z.B. "3 Std.").

Bewohner mit Bewohnerparkausweis dürfen auf allen Stellplätzen im Quartier kostenfrei und ohne zeitliche Einschränkung parken.

Bewohnerparkausweis beantragen, verloren melden oder vor Ablauf zurückgeben, bitte nehmen Sie Kontakt mit den Bürgerdiensten auf.
Bewohnerparkausweise sind nur in den Quartieren gültig, für die sie ausgestellt wurden.

Gewerbetreibende, die nicht in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen, erhalten keine Sonderparkberechtigung. Sie können ihr Fahrzeug an einem freien oder bewirtschafteten Stellplatz abstellen, die Bewirtschaftungsregeln sind zu beachten.

Handwerker, die nicht in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen, erhalten keine Sonderparkberechtigung. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Transport schwerer Gegenstände) kann der Ruhrgebietsparkausweis beantragt werden. Anträge können nur bei der Verkehrsbehörde am Firmensitz gestellt werden. In Dortmund werden Anträge beim Tiefbauamt bearbeitet.

Für Mofas, Mopeds, Motorroller oder Motorräder kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. Da die StVO beim Parken nicht zwischen Zweirädern und Pkws unterscheidet, ist zu beachten, dass nach den Bestimmungen der StVO das Gehwegparken auch für Zweiräder nur dort erlaubt ist, wo es durch Beschilderung oder Parkflächenmarkierung freigegeben ist.
Quads hingegen werden Pkws gleich gestellt, hierfür wird ein Bewohnerparkausweis benötigt.

Bewohnerparkzonen in der Übersicht

Übersicht über die Zonen

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat angesichts der zunehmenden Parkraumnot für Bewohner der citynahen Wohnquartiere ein Konzept zur Untersuchung von 21 Quartieren mit dem Ziel erarbeitet, dort Bewohnerparkzonen einzurichten.

Die Umsetzung dieses Konzeptes in vier Realisierungsstufen hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen. Nach Abschluss der ersten Realisierungsstufe wird die Zuordnung der verbleibenden Quartiere zu den anderen Realisierungsstufen neu bewertet. In 2018 wurden mit den Voruntersuchungen für drei Quartiere aus der ersten Prioritätsstufe begonnen.

Untersuchungsbereiche zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen im Cityrandbereich, 11 MB, PDF

Mühlenstraße

Im Rahmen des Förderprojektes „Emissionsfreie Innenstadt“ wurde die Einrichtung einer Bewohnerparkzone im Quartier „Mühlenstraße“ überprüft. Sie soll dazu beitragen, den Parksuchverkehr und die damit in Zusammenhang stehenden Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren, indem Pendler*innen auf andere, umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen.

Lageplan Bewohnerparkzone Mühlenstraße, 5 MB, PDF

Geschwister-Scholl-Straße

Für Quartier „Geschwister-Scholl-Straße“ ist im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" ein Bewohnerparkkonzept entwickelt worden. Hier sollen Parksuchverkehr und die damit in Zusammenhang stehenden Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert werden, indem Pendler*innen auf andere, umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen. Die Bewirtschaftungsmaßnahmen sind am 14.11.22 in Kraft getreten.

Durch diese Bewohnerparkzone ändert sich die Abgrenzung der Bewohnerparkzone „City“, deren neue Abgrenzung dem Abschnitt „City“ zu entnehmen ist.

Lageplan Bewohnerparkzone Geschwister-Scholl-Straße, 5 MB, PDF

City

Die Bewohnerparkzone "City" ist die erste Bewohnerparkzone Dortmunds und besteht seit 1981. Sie umfasst grob beschrieben den Bereich innerhalb des Walls und auch teilweise die Außenkante des Walls. Mit der Einführung der Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“ sind die Außenkanten des Burgwalls und des Schwanenwalls (teilweise) nun der Bewohnerparkzone „Geschwister-Scholl-Straße“ zugeordnet worden. Die genaue Abgrenzung ist dem Lageplan zu entnehmen. Im Bereich „City“ sind alle öffentlichen Stellplätze bewirtschaftet, es werden hier keine Bewohnerstellplätze reserviert. Inhaber*innen eines Bewohnerparkausweises "City" sind von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten befreit und können ihr Fahrzeug dort zeitlich unbegrenzt und kostenfrei parken. Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden.

Lageplan Bewohnerparkzone City ab 2022, 3 MB, PNG

Ein Lageplan der Bewohnerparkzone „City“ bei deren Einführung in 1981 ist hier einzusehen:

Karte der Bewohnerparkzone, 1 MB, PDF

Klinikviertel

seit 1987

Hörde

Die Bewohnerparkzone "Hörde" besteht seit 1987. Mit Beschluss der Bezirksvertretung Hörde vom 17. September 2013 ist die Abgrenzung der Zone erweitert worden.
Die Parkregelungen sowie die Ausgabebedingungen für Bewohnerparkausweise gelten hier genauso wie in den Innenstadtbezirken.

Die Bewohnerparkausweise können bei der Bezirksverwaltungsstelle in Hörde beantragt werden.

Bewohnerparkzone Hörde, 770 KB, PDF

Gerichtsviertel

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 12.12.2013 die Einführung der Bewohnerparkzone "Gerichtsviertel" beschlossen. Die Umsetzung erfolgte zum 1.10.2014.

Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden.

Bewohnerparkzone Gerichtsviertel, 2 MB, PDF

Chemnitzer Straße

Die Bewohnerparkzonen Chemnitzer Straße I-IV bestehen seit 1996. Durch aktuelle Planungen wie den Radschnellweg 1, den Umbau der Saarlandstraße und die Anforderungen der Feuerwehr, wird auch das Bewohnerparkkonzept neu gedacht.

Die vier Zonen werden zu einer Zone zusammengefügt. Am 23.01.2024 gibt es eine Infomesse, auf der Anwohner*innen sich über die aktuellen Planungen informieren und Anregungen für das Konzept einbringen können. Die Einladung wird als Hauswurfsendung an die betroffenen Haushalte verteilt.

Einladung zur Infomesse, 286 KB, PDF

Joseph-Scherer-Straße

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hat in ihrer Sitzung am 16.06.2015 die Verwaltung damit beauftragt, die Bewohnerparkzone "Joseph-Scherer-Straße" einzurichten.

Die Bewohnerparkregelungen traten am 01.01.2016 in Kraft, ein aktueller Lageplan der Bewohnerparkzone kann heruntergeladen werden.

Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund beantragt werden.

Bewohnerparkzone Joseph-Scherer-Straße, 1 MB, JPG

Gutenbergstraße

Aufgrund der Lage zwischen den Bewohnerparkzonen "City", "Klinikviertel" und "Chemnitzer Straße", sowie der unmittelbaren Citynähe kommt der Einführung einer Bewohnerparkzone "Gutenbergstraße" hohe Bedeutung zu.

Ein Bewohnerparkkonzept wurde am 04.11.2019 von der Bezirksvertretung Innenstadt-West beschlossen.

Anlage: Plan des finalen Bewohnerparkkonzeptes "Gutenbergstraße", 2 MB, PDF

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Bewohnerparkzone „Gutenbergstraße“ sind am Dienstag, dem 02. November 2021 in Kraft getreten. Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten beantragt werden, Ausnahmegenehmigungen sind beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu beantragen.

Anlage: Faltblatt Parken Gutenbergstraße, 600 KB, PDF

Löwenstraße

Das Quartier "Löwenstraße" liegt in unmittelbarer Citynähe und im Bereich mehrerer Dienstleistungsbetriebe. Hier herrscht hoher Parkdruck, der u.a. durch Beschäftigte und Besucher*innen verursacht wird.

Anlage: Plan des finalen Bewohnerparkkonzeptes "Löwenstraße", 3 MB, PDF

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Bewohnerparkzone „Löwenstraße“ sind am Dienstag, dem 02. November 2021 in Kraft getreten. Die Bewohnerparkausweise können bei den Bürgerdiensten beantragt werden, Ausnahmegenehmigungen sind beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund zu beantragen.

Anlage: Faltblatt Parken Löwenstraße, 1 MB, PDF

Hainallee

Das Quartier "Hainallee" liegt zwischen dem Südbad und dem Rheinlanddamm (B1). Durch Citynähe und Dienstleistungsbetriebe im Quartier wird auch hier von Beschäftigten und Besucher*innen hoher Parkdruck durch die Inanspruchnahme kostenfreier Parkmöglichkeiten im Straßenraum verursacht. Ein Bewohnerparkkonzept wurde am 04.05.2021 von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschlossen.

Die Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Bewohnerparkzone "Hainallee" trat am 27.10.23 in Kraft.

Anlage: Lageplan Bewohnerparkzone "Hainallee", 6 MB, PDF
Flyer Bewohnerparkzone Hainallee - Deutsch Englisch Türkisch, 1 MB, PDF
Flyer: Bewohnerparkzone Hainallee, 5 MB, PDF

Westerbleichstraße

Das Quartier "Westerbleichstraße" liegt nördlich des Hauptbahnhofs in unmittelbarer Nähe zur City. Einzelhandelsnutzungen in der City sind von einem Teil­bereich des Quartiers fußläufig gut zu erreichen, so dass kostenfreies Parken in dem Quartier auch für Citybesucher*innen attraktiv ist. Zudem tragen die im Quartier ansässigen Verwaltungen durch deren Beschäftigte und Besucher*innen sowie die im Quartier ansässigen städtischen Freizeit- und Sporteinrichtungen durch deren Besucher*innen auch zum Parkdruck im Quartier bei.

Zwischen dem 17.08.21 und dem 05.09.21 hatten die Bewohner*innen des Quartiers Gelegenheit, Anmerkungen zu einem ersten Entwurf des Bewohnerparkkonzeptes abzugeben. Das hieraus entwickelte Bewohnerparkkonzept wird der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Anschluss erfolgt die Einrichtung der Bewohnerparkzone durch das Tiefbauamt.

Entwurf Parkraumkonzept Westerbleichstraße, 1 MB, PDF

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bewohnerparkzonen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14
44122 Dortmund

Verkehrsplanung - Masterplan Mobilität, Planung von Bewohnerparkzonen

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