Anregungen und Beschwerden
Für Anregungen und Beschwerden, die an den Rat der Stadt gerichtet werden, wurde ein Ausschuss eingerichtet. Dieser holt bei der entscheidungsbefugten Stelle eine Stellungnahme ein und teilt das Ergebnis seiner Überprüfung dem Einsender bzw. der Einsenderin mit.
§ 6 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Anregungen und Beschwerden
(1) Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretungen zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Oberbürgermeisters (der Oberbürgermeisterin) werden hierdurch nicht berührt.
(2) Für die Behandlung der Anregungen und Beschwerden, die an den Rat der Stadt gerichtet werden, ist der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zuständig. Der Ausschuss holt in der Regel eine Stellungnahme der entscheidungsbefugten Stelle und ggf. weiterer Beteiligter ein und teilt dem (der) Einsender(in) das Ergebnis seiner Überprüfung mit.
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