Friedensplatz, Berswordthalle und altes Stadthaus

Haushalt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Haushaltsplan 2022

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen nach § 78 Abs. 3 GO NRW beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde am 13.01.2022 bei der Bezirksregierung in Arnsberg angezeigt. Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 10.02.2022 das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes beendet.

Die Haushaltssatzung 2022 weist für das Jahr 2022 einen Fehlbedarf in Höhe von rund 37,1 Mio. Euro aus. Mit der Haushaltssatzung 2022 ist ein Ausgleich des Fehlbedarfes für das Haushaltsjahr 2022 durch die Ausgleichsrücklage vorgesehen. Die Ausgleichrücklage konnte durch die positiven Jahresergebnisse der vergangenen Jahre gebildet werden. Dies hat dazu geführt, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach § 80 Abs. 5 GO NRW zum ersten Mal seit dem Doppelhaushalt 2008/2009 nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich anzeigepflichtig war. Da der geplante Jahresfehlbedarf lediglich im Planjahr 2025 über der sogenannten „5 %-Grenze“ nach § 76 GO NRW liegt, bestand für die Stadt Dortmund, wie in den vergangenen Jahren, keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Es ist besonders hervorzuheben, dass der Haushalt 2022 keine wesentlichen zusätzlichen Belastungen für die Bürger*innen und Unternehmen enthält. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer, die seit 2015 unverändert sind. Auch die Entgelte für viele städtische Leistungen konnten weitestgehend stabil gehalten werden. Die Stadt Dortmund versucht somit die Attraktivität als Wirtschafts- und Wohnstandort aufrecht zu erhalten und weiterhin zu steigern.

Insgesamt ist im Kernhaushalt im Haushaltsjahr 2022 ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 547 Mio. Euro vorgesehen. Hiervon sollen allein 283,6 Mio. Euro in den Hochbau investiert werden, z. B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Auf das Schulbauprogramm entfällt im Haushaltsjahr 2022 ein Investitionsvolumen i. H. v. rund 187,2 Mio. Euro. Die Investitionsplanung ist weiterhin geprägt von diversen Förderprogrammen des Bundes sowie des Landes NRW. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2022 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 428,8 Mio. Euro vorgesehen.

Im Rahmen der Haushaltsplanung mussten zusätzlich die Auswirkungen der weltweit anhaltenden Coronapandemie auf den Haushalt der Stadt Dortmund berücksichtigt werden. Neben erhöhten Belastungen für die Aufrechterhaltung der städtischen Leistungen (z. B. verstärkte Gebäudereinigungen und Hygienemaßnahmen in Dienstgebäuden und Schulen) hat die Coronapandemie erhebliche volkswirtschaftliche Auswirkungen, besonders auf die allgemeine Finanzwirtschaft der Stadt Dortmund. Insbesondere die Schlüsselzuweisungen sind von den Auswirkungen der Coronapandemie auch in der Zukunft stark betroffen. Erfreulich ist, dass im Bereich Gewerbesteuer aufgrund einer Neukalkulation durch das Steueramt Erträge erwartet werden, die über den ursprünglichen Ansätzen im Haushaltsplan 2020/2021 liegen. Die Gewerbesteuererträge sind folglich trotz der Coronapandemie bei der Stadt Dortmund vergleichsweise stabil.

Auf Basis des Gesetzes zur Fortführung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) können die coronabedingten Haushaltsbelastungen für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 bilanziell isoliert werden und belasten die Ergebnisplanung somit zunächst nicht. Dies bedeutet, dass bis zum Haushaltsjahr 2024 sämtlichen pandemiebedingten Veränderungen der Haushaltsplanung im Haushalt ein außerordentlicher Ertrag in gleicher Höhe aus der Einstellung einer sogenannten Bilanzierungshilfe in die städtische Bilanz gegenübersteht. Ab dem Haushaltsjahr 2025 müssen die coronabedingten Verschlechterungen nach derzeitiger Gesetzeslage in voller Höhe aus dem städtischen Haushalt getragen werden – zuzüglich zu der dann anstehenden Abschreibung oder Ausbuchung der Bilanzierungshilfe. Die Verschlechterungen wirken sich somit im Jahr 2025 erstmalig auf das geplante Jahresergebnis aus.

Die aus der Pandemie resultierenden Belastungen von 2020 bis 2024 werden für den Haushalt der Stadt Dortmund aktuell auf rund 380,8 Mio. Euro beziffert. Der voraussichtliche Abschreibungsbetrag der Bilanzierungshilfe ab dem Haushaltsjahr 2025 beläuft sich nach derzeitigem Stand somit auf 7,6 Mio. Euro p. a. Die Abschreibung der Bilanzierungshilfe im Sinne des NKF-CIG führt dazu, dass die haushaltswirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie für die kommunalen Haushalte nur in die Zukunft geschoben werden. Die Folgewirkungen, die durch die Anwendung des NKF-CIG entstehen, müssen somit durch die zukünftigen Generationen getragen werden.

Bereits mit dem vorliegenden Haushaltsplan wurde eine Vielzahl von Konsolidierungsmaßnahmen berücksichtigt. Mit dem Programm „Eigene Kraft“ wird die Stadt Dortmund darüber hinaus weitere Konsolidierungsmaßnahmen erarbeiten, um die Belastung der zukünftigen Generationen zu reduzieren.

Die Coronapandemie hat zudem die Wirtschaft in Dortmund stark getroffen. Mit dem Programm „Neue Stärke“ wurden mit dem Haushaltsplan 2022 weitere Mittel bereitgestellt, um unter anderem die betroffenen Branchen zu unterstützen und neue Strukturen zu entwickeln.

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