Ordnungsamt
Stadtspitze legt Rat Beschluss zu verkaufsoffenen Sonntagen in Aplerbeck, Hombruch und Mengede vor
Die Verwaltungsspitze der Stadt Dortmund hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 10. August, beschlossen, dem Rat unter Beteiligung der betroffenen politischen Gremien, einen Beschluss zu verkaufsoffenen Sonntagen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hombruch und Mengede vorzuschlagen.
Mit Vorbereitung der Beschlussvorlage für den Rat, in welcher die Planung der verkaufsoffenen Sonntage in Dortmund für das Jahr 2022 am 16. Dezember 2021 beschlossen wurde, hatte die Ordnungsbehörde sich vorab mit den Kirchen, der Gewerkschaft ver.di, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, dem Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V., dem Cityring Dortmund Initiativkreis attraktive Innenstadt e.V. sowie der Wirtschaftsförderung Dortmund ausgetauscht. Denn nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsschutz dabei nur zulässig, wenn es hierfür einen zu rechtfertigenden Grund gibt und die Ausnahme der Sonntagsöffnung für die Öffentlichkeit klar erkennbar bleibt.
Im zweiten Halbjahr 2022 sollen daher die rechtlichen Möglichkeiten für den verkaufsoffenen Sonntag am 4. September in den Stadtbezirken Aplerbeck (in Verbindung mit dem "Aplerbecker Apfelmarkt"), Hombruch (in Verbindung mit dem "Hombrucher Straßenfest") und Mengede (in Verbindung mit dem "Mengeder Michaelisfest") geschaffen werden.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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