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Rat, Ausschüsse, Beiräte und Bezirksvertretungen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Anja Vormbrock

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Nach der Gemeindeordnung (GO NRW) hat "Jeder" - Einwohner und Einwohnerinnen, Bürger und Bürgerinnen , Besucher und Besucherinnen, gleich welcher Nationalität - das Recht, Eingaben in Angelegenheiten der Gemeinde schriftlich einzureichen.

Die Postanschrift für Eingaben lautet "Stadt Dortmund, 44122 Dortmund", ohne weitere Angabe eines Postfaches. Es empfiehlt sich, den Adressaten - "Rat der Stadt" oder "Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" - eindeutig zu benennen und die Eingabe mit vollständigen Absenderangaben zu versehen.

Die Schriftform ist auch bei elektronisch übermittelten Eingaben gewahrt. Die Geschäftsordnung des Ausschusses führt jedoch aus, dass keine begründeten Zweifel an der Urheberschaft bestehen dürfen. Es empfiehlt sich daher, die Anregung oder Beschwerde ergänzend schriftlich einzureichen.

Wie Eingaben behandelt werden und was noch zu beachten ist, erläutert die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ausführlich. Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsführung des Ausschusses gern zur Verfügung: Telefon 0231 50-24998.

Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde persönlich vorbringen möchten, steht Ihnen neben dem Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit auch die Geschäftsführung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden als unmittelbare Anlaufstelle zur Verfügung.

Protokolle und Niederschriften

Sitzunsunterlagen und Termine der politischen Gremien können Sie über das Gremieninformationssystem der Stadt Dortmund einsehen.

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