Baum auf einer Wiese

Rat, Ausschüsse, Beiräte und Bezirksvertretungen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): photocase.com / Pixelzwerg

Aufgaben und Befugnisse des Beirates

Wesentliche Aufgabe des Beirates ist seine Mitwirkung bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft. Hierzu soll er Politik, Behörden und anderen Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten und der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln. Darüber hinaus stehen dem Beirat Anhörungs- und Beteiligungsrechte zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde anzuhören (z.B. bei der Neuaufstellung und Änderung des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie bei allen Planungen, die sich mit Natur- und Landschaft befassen oder bei Fachplanungen, die Eingriffe in Natur und Landschaft nach sich ziehen), er schlägt die Naturschutzwächter vor und kann geplanten Befreiungen von natur- und landschaftsrechtlichen Ge- oder Verboten gemäß § 75 des Landesnaturschutzgesetzes widersprechen.

Der Beirat tagt in öffentlicher Sitzung, interessierte Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Termine und Ort der Sitzungen werden rechtzeitig hier unter der Rubrik Sitzungen und über die Dortmunder Bekanntmachungen bekannt gegeben.

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