Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (vorher Landschaftsbeirat) ist die nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt. Die Bildung des Beirates ist für Kreise und kreisfreie Städte zwingend vorgeschrieben. Der Beirat besteht aus sechzehn ehrenamtlichen Mitgliedern und setzt sich zusammen aus: mehr
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Stadt Dortmund - Umweltamt - Beirat untere Naturschutzbehörde
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Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
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