Rat und Ausschüsse
Der Rat und der Oberbürgermeister vertreten die Bürgerschaft. Sie wurden bisher zu unterschiedlichen Terminen für fünf (Rat) und sechs Jahre (OB) gewählt. Um die Wahlen beider Organe der Kommunalverfassung möglichst wieder zusammen zu führen, galt eine abweichende Regelung. Sowohl der Rat am 25. Mai 2014 als auch der Oberbürgermeister in der Stichwahl am 15. Juni 2014 wurden bis Ende Oktober 2020, also für eine Amtszeit von 6 Jahren und rund vier Monaten gewählt.
Am 13.09.2020, so regelt es das Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie, wurden Rat und Oberbürgermeister wieder gemeinsam für eine fünfjährige Amtszeit gewählt.
Ratsmitglieder haben ein freies Mandat. Sie sind nur dem Gesetz sowie ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Im Gegensatz zu Politikern und Politikerinnen im Bundes- und Landtag sind Ratsmitglieder ehrenamtlich tätig.
Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Rates und sitzt ihm vor.