Landtagswahl
Wahl der Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Parlaments
Was wird gewählt?
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments - des nordrhein-westfälischen Landtages - gewählt.
Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen.
Er übt u. a. folgende Aufgaben aus:
- die Gesetzgebung (Landesverfassung und Landesgesetze)
- die Wahl anderer Verfassungsorgane
- das Etatrecht (mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes beschließt der Landtag über Einnahmen und Ausgaben des Landes)
- die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung)
HINWEIS ZUR BRIEFWAHL:
Falscher Aufdruck - Wahlscheine bleiben gültig
Bei der ersten Produktion der Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 ist es zu einem Fehler beim Druckdienstleister gekommen.
Auswirkungen hat das nicht. Alle produzierten Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen behalten auch mit dem fehlerhaften Aufdruck weiter ihre Gültigkeit.
Das mit dem Druck der Briefwahlunterlagen beauftragte Unternehmen hat versehentlich auf dem Wahlschein (Teil der Briefwahlunterlagen) oberhalb des Aufdrucks des Frankiervermerkes die Adresse des Wahlamtes der Stadt Köln "Stadt Köln - Wahlamt, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln" eingedruckt. Zu diesem Versehen ist es gekommen, da die beauftragte Firma auch die Briefwahlunterlagen der Stadt Köln druckt. Bis auf den fehlerhaften Aufdruck, der im Adressfenster sichtbar ist, sind alle Angaben korrekt und die Dokumente eindeutig als Briefwahlunterlagen der Stadt Dortmund zu erkennen.
Dortmunder Bürger*innen können den falschen Aufdruck ignorieren und die Briefwahlunterlagen wie gewohnt verwenden. Eine Neuausstellung erfolgt nicht.
Der fehlerhafte Aufdruck betrifft ausschließlich die Briefwahlproduktionen am 11. und 12. April 2022. Alle Briefwahlunterlagen, die seit dem 13. April 2022 produziert wurden, enthalten diesen Eintrag nicht mehr.
Weitere Informationen

Landtag NRW
Informationen der Landtagsfraktionen, sowie über aktuelle Gesetzesvorhaben, Termine uvm. mehr
Interaktive Karte der Dortmunder Landtagswahlkreise
Die Landtagswahlkreise der Stadt Dortmund wurden am 16. Februar 2021 durch den Landtag NRW festgelegt. Mit der interaktiven Karte sowie der Adresssuche können Sie feststellen, in welchem Landtagswahlkreis Sie wohnen. mehr
Informationen in Leichter Sprache
Informationen zur Landtags-Wahl 2022 in Leichter Sprache erhalten Sie über den folgenden Link.
Landtags-Wahl 2022 - Infos in Leichter Sprache [pdf, 5,3 MB]
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Das für die Landtagswahl geltende Recht ergibt sich im Wesentlichen aus den folgenden Rechtsgrundlagen:
Die Wahl der Abgeordneten unterliegt den folgenden Wahlrechtsgrundsätzen:
- Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Landtagswahl teilnehmen.
- Unmittelbar: Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten direkt gewählt
- Frei: Jede wahlberechtigte Person entscheidet selbst, wem sie ihre Stimme gibt
- Gleich: Jede Stimme hat die gleiche Gewichtung
- Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach wird in jedem Landtagswahlkreis eine*e Abgeordnete*r mit relativer Mehrheit direkt gewählt. Zu den direkt gewählten Abgeordneten treten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl weitere Abgeordnete aus gesondert gewählten Landeslisten.
Im Grundsatz werden zur Zeit 128 Abgeordnete (etwa 70 v. H.) in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete (etwa 30 v. H.) über die Landeslisten gewählt. Das Verhältnis der Zahl der Wahlkreisabgeordneten zur Zahl der Listensitze lautet danach grundsätzlich rund 7:3.
Weitere Sitze werden aus den Landeslisten im Zuge der sogenannten Aufstockung zugeteilt, soweit dies zur Erzielung eines vollständigen Verhältnisausgleichs (mit einer ungeraden Gesamtzahl) erforderlich ist.
Jede*r Wähler*in hat zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl eines Direktkandidaten aus dem Landtagswahlkreis und eine "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste.
Im Wahlkreis ist die*der Bewerber*in mit den meisten Stimmen direkt gewählt.
Der Landtag wird grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Nordrhein-Westfalen ist in 128 Wahlkreise aufgeteilt.
Das Gebiet der Stadt Dortmund ist in vier Landtagswahlkreise eingeteilt:
- Landtagswahlkreis 111 Dortmund I
Bestehend aus den Kommunalwahlbezirken: 4, 8 bis 10, 36, 37, 39 bis 41 - Landtagswahlkreis 112 Dortmund II
Bestehend aus den Kommunalwahlbezirken: 1 bis 3,5 bis 7, 11 bis 14, 29 - Landtagswahlkreis 113 Dortmund III
Bestehend aus den Kommunalwahlbezirken: 15 bis 24 - Landtagswahlkreis 114 Dortmund IV
Bestehend aus den Kommunalwahlbezirken: 25 bis 28, 30 bis 35
Die nächste Wahl der Abgeordneten zum nordrhein-westfälischen Landtag findet am 15. Mai 2022 statt.
Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Dortmund haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
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