Fragen und Antworten
Stadt Dortmund gibt Überblick zur Landtagswahl 2022
Rund 405.000 Dortmunder Wahlberechtigten sind am Sonntag, 15. Mai 2022, aufgerufen, bei der Landtagswahl zwei Stimmen abzugeben. Bis wann kann man Briefwahl beantragen, wo die Unterlagen einwerfen? Was, wenn der Stimmzettel verloren gegangen ist? Die Stadt beantwortet die wichtigsten Fragen.
Aktuelles zur Wahl am Sonntag
Mit Öffnung der Wahllokale informiert die Stadt Dortmund bei Twitter unter dem Hashtag #DOwahl über das aktuelle Wahlgeschehen. Auf dortmund.de werden mit Beginn der Stimmauszählung Echtzeitergebnisse bis zum vorläufigen amtlichen Endergebnis präsentiert.
Wer beziehungsweise was steht zur Wahl?
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landtages NRW gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen, die Erststimme für einen Kreiswahlvorschlag (Direktkandidat*in) und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Mit der Erststimme werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Mit der Zweitstimme werden weitere Kandidat*innen nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den zugelassenen Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen. Eine Liste der vom Dortmunder Kreiswahlausschuss zugelassenen Direktkandidat*innen für die vier Dortmunder Landtagswahlkreise ist bereits veröffentlicht.
Wer ist zur Landtagswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Landtagswahl in einem der Dortmunder Landtagswahlkreise ist, wer am 15. Mai 2022
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit dem 29. April 2022 in Dortmund seine Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wo kann am Sonntag gewählt werden?
Das Dortmunder Stadtgebiet ist in insgesamt 386 Stimmbezirke aufgeteilt. Der örtliche Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen eingetragen. Der Eintrag des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte unbedingt beachtet und die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitgebracht werden. Jede wahlberechtigte Person muss sich im Wahlraum mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, falls der Wahlvorstand dies verlangt.
Was, wenn man keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat?
Wer bis zum 24. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Telefonnummer 0231 50- 10931 informieren. Unter dieser Rufnummer können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.
Was, wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat?
Wer keine Wahlbenachrichtigung (mehr) besitzt, kann im Wahlraum des Wahlbezirks nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) wählen. Wer den zugeteilten Wahlraum nicht kennt, kann über die Wahlraumsuche online das Wahllokal finden. Die Anwendung zeigt den Standort aller Wahlräume in einer Kartenansicht. Durch Eingabe der eigenen Adresse kann der Wahlraum ermittelt werden.
Wie kann man Briefwahl beantragen?
Die Bürgerdienste empfehlen, mit den Daten auf der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen per Internet zu beantragen. Unter wahlen.dortmund.de steht der "Briefwahlantrag-Online" zur Verfügung. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und schon vor Ort wählen möchte, kann dies ausschließlich im Kommunalen Wahlbüro, Königswall 25-27, tun.
Der Zugang erfolgt über den Nebeneingang des Gebäudes, der sich ebenfalls am Königswall befindet. Das Briefwahlbüro ist montags, dienstags und mittwochs von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Bis wann kann man Briefwahl beantragen?
Der Briefwahlantrag-Online steht seit dem 11. Mai 2022, 12:00 Uhr nicht mehr zur Verfügung. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen besteht bis Freitag, 13. Mai 2022, 18:00 Uhr. Für die persönliche Beantragung ist das Kommunale Wahlbüro an diesem Tag bis um 18:00 Uhr geöffnet. Nach dem 13. Mai 2022 können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand am Wahlwochenende erkrankt ist und ein ärztliches Attest über die am Wahlwochenende aufgetretene Erkrankung nachweisen kann.
Was, wenn man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat?
In diesem Fall müssen sich Betroffene telefonisch an den Bereich Wahlen wenden, unter 0231 50-10931. Die Ersatzausstellung von Wahlscheinen, die nachweislich nicht zugestellt wurden, ist bis Samstag, 14. Mai 2022, um 12:00 Uhr, im Kommunalen Wahlbüro am Königswall möglich.
Bis wann kann man die Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Die Briefwahlunterlagen sollten spätestens am Mittwoch, 11. Mai 2022, an das Kommunale Wahlbüro geschickt werden. Der Versand ist kostenfrei über die Deutsche Post möglich. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig postalisch auf den Weg bringen kann, hat auch die Möglichkeit, den Wahlbrief bis zum Wahltag, 15. Mai, 18:00 Uhr, in die Hausbriefkästen des Stadthauses, Südwall 2-4, und des Kommunalen Wahlbüros, Königswall 25-27 (Briefkasten am Nebeneingang) einzuwerfen. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Kann man trotz Briefwahlantrag im Wahllokal wählen?
Die Stimmenabgabe im Wahlraum ist auch mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen möglich. Wer auf diese Weise wählen will, muss im Wahlraum den Wahlschein und einen Ausweis dabei haben. Nur mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Personalausweis ist das Wählen dann nicht möglich.
Kann man bereits zurück gesendete Briefwahlunterlagen ungültig machen lassen und neue beantragen?
Nein, das ist nicht möglich.
Was, wenn man kurz vor der Wahl den Wohnort wechselt?
Zuziehende können nur noch in der Gemeinde wählen, wo sie im Wählerverzeichnis stehen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bei der alten Gemeinde zu beantragen. Fortziehende können nur noch in Dortmund wählen. Sie können hier in Dortmund einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen und für den Versand ihre neue Adresse angeben. Umziehende innerhalb Dortmunds können in ihrem alten Wahlraum in Dortmund wählen oder Briefwahl beantragen.
Erhalten sehbehinderte Menschen Hilfe bei der Wahl?
Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlose Wahlhilfen (Schablonen für die Stimmzettel) unter der Telefonnummer 0231 55-75900 beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. anfordern.
Analysen zur Wahl
Auf der Seite statistik.dortmund.de wird am Montag nach der Wahl, ab ca. 15:00 Uhr, folgendes Angebot bereitstehen:
- Wahlanalyse "Dortmund hat gewählt": Wie hat Dortmund gewählt? Folgt unsere Stadt dem Landestrend? Wie sieht das Dortmunder Ergebnis im NRW-Städtevergleich aus?
- Wählerwanderungsanalyse: Welche Partei verbucht in Dortmund den größten Mobilisierungserfolg?
- Interaktives Kartenangebot für die Dortmunder Stadtbezirke: Wie unterscheiden sich die Wahlergebnisse ggf. nach Wohnlage im Stadtgebiet?
- Ergebnistabellen einschließlich einer Gewinn- und Verlustrechnung für die neuen Landtagswahlkreise
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
Readspeaker