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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Dortmund 2021

Die Stadt ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept (AWK) aufzustellen, fortzuschreiben und im Abstand von fünf Jahren sowie bei wesentlichen Änderungen der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Das im Jahre 2016 beschlossene AWK wurde daher nun von der EDG (Entsorgung Dortmund GmbH) in Abstimmung mit der Stadt überarbeitet und fortgeschrieben.

Die vorliegende Fortschreibung des AWK 2021 beinhaltet eine Zwischenbilanz über die Umsetzung des Konzeptes 2016 und gibt eine Beschreibung der rechtlichen Grundlagen und des aktuellen Standes der Dortmunder Abfallwirtschaft. Ein wesentlicher Schwerpunkt des AWK stellt der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz dar. So werden die zukünftigen Maßnahmen einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Dortmund dargelegt. Im Weiteren erfolgt in der Fortschreibung eine Prognose der voraussichtlichen Abfallmengenentwicklung bis zum Jahr 2031. Darüber hinaus enthält die Fortschreibung Ausführungen zur Entsorgungssicherheit sowie den Gebühren und schließt mit einer Zusammenfassung ab. Das Abfallwirtschaftskonzept wurde vom Rat der Stadt Dortmund am 31.03.2022 beschlossen.