Frauen & Gleichstellung
Gleichstellung in der Stadtverwaltung
Das Landesgleichstellungsgesetzes NRW verpflichtet die Kommune zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Stadtverwaltung.
Trotz vieler erfolgreicher Schritte in Richtung Gleichstellung besteht noch Handlungsbedarf. Bei der Umsetzung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten und des Teams des Gleichstellungsbüros, Handlungsbedarfe aufzuzeigen und Veränderungen einzufordern sowie die Dienststelle bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu beraten und zu unterstützen.
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Das sind die Themen der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund. Erfahren Sie mehr über die Arbeitsschwerpunkte und wichtige Ressourcen.
Erfahren Sie mehr zum Thema FrauenMachtEinfluss aus dem Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Links & Downloads der Koordinierungsstelle für LSBTIQ* der Stadt Dortmund
Erfahren Sie mehr zum Thema Equal Pay Day aus dem Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
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