Beherbergungsabgabe, Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer
Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. mehr…
Hundesteuer
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Dortmund anzumelden. mehr…
Vergnügungssteuer
Steuerpflichtige Steuergegenstände mehr…
Zweitwohnungssteuer
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung vom 19.03.1998 die Einführung der Zweitwohnungssteuer für das Stadtgebiet Dortmund zum 01.07.1998 beschlossen. mehr…
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