Abfallentsorgung Sperrmüll
Die Entsorgung Dortmund GmbH stellt auf Ihrer Internetseite Informationen und Tipps zum Thema Abfall für die Dortmunder Haushalte zur Verfügung.
Vorab hier einige Informationen:
Die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) entsorgt die in privaten Einzelhaushalten anfallenden sperrigen Hausratsgegenstände, die wegen ihres Umfangs, ihres Gewichts oder ihrer Menge nicht in die von der EDG zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten. Sie müssen von Hand zu verladen sein. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt pro Einzelhaushalt und nur in haushaltsüblichen Mengen.
Von der Sperrmüllentsorgung sind ausgeschlossen:
- Gebäudebestandteile (z. B. Badewannen, Türen, Fenster)
- Haushaltsauflösungen
- Renovierungsabfälle (z. B. Tapeten, Farben)
- Baurestmassen (z. B. Bauschutt)
- schadstoffhaltige Abfälle (diese können bei den Recyclinghöfen abgegeben werden)
- Kühlgeräte, Ölradiatoren und Nachtspeicheröfen
Der Zusammenschluss von zwei benachbarten Haushalten zu einer Entsorgungsgemeinschaft ist zulässig. Die Gebühr ist pro Haushalt zu entrichten. Ein gebührenpflichtiger Besteller ist zu benennen.
Die Abfuhr ist unter Angabe von Art und Anzahl der Gegenstände schriftlich oder fernmündlich bei der EDG zu bestellen. Der Abfuhrtermin wird dem Besteller schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt.
Transportservice: Auf Anforderung wird Sperrmüll, der zu transportfähigen Einheiten bereitgestellt ist, auch aus Wohnungen oder Kellerräumen geholt. Die Gebühr ist pro Arbeitseinheit (1 Einheit = 30 Minuten vor Ort) zu entrichten.
Sperrmüll, insbesondere größere Sperrmüllmengen können während der Öffnungszeiten an der Deponie Dortmund-Nordost abgegeben werden. In diesem Fall wird die Gebühr nach Gewicht berechnet.
Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen aus privaten Haushalten kann auch an den Recyclinghöfen während der Öffnungszeiten gegen Entrichtung einer Gebühr abgegeben werden.
Gebühren
Für jede Sperrmüllabfuhr im Rahmen der Regelabfuhr wird eine pauschale Gebühr pro Haushalt erhoben. Für die Entsorgung einen Kühlgerätes/Ölradiators im Rahmen der Regelabfuhr wird je Gerät eine Pauschalgebühr erhoben. Sollen die o.g. Leistungen auch außerhalb der vor geplanten Bezirke, frühestens 2 Werktage nach Auftragserteilung, erfolgen wird eine zusätzliche Gebühren berechnet.
Achtung:
Laut Abfallgebührensatzung der Stadt Dortmund sind Elektrogroßgeräte zum Abholungstermin ebenerdig gesondert am Straßenrand bereit zu stellen (§ 15 Absatz 3).
Sollten die abzuholenden Gegenstände nicht verkehrstechnisch, einwandfrei ebenerdig, an den Straßenrand bereitgestellt werden, sondern aus den Wohnungen, Kellerräumen, Fluren o.ä. abgeholt werden müssen, fallen hierfür zusätzliche Transportgebühren (Personalgestellung) in Höhe von derzeit 20 € an.
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