Schild an Baum: Schutt abladen verboten

Stadtkasse und Steueramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Rike / PIXELIO

Abfallentsorgung

Allgemeine Informationen

Mit der Durchführung der Abfallentsorgung wurde die Entsorgung Dortmund GmbH beauftragt.

Eine Gebührenübersicht finden Sie unter "Gebühren und Zahlungstermine", die aktuelle Satzung unter "Satzungen". Die Abfallgebühren werden nach vollen Kalendermonaten berechnet, auch, wenn sich die Abfallentsorgung nur auf einen Teil der Kalendermonate erstreckt. Änderungen werden nur zu Beginn des Folgemonats wirksam.

Änderung von Abfallbehältern

Änderungen in der Abfallentsorgung (z.B. Änderungen im Behälterbestand) können beim Steueramt oder direkt bei der EDG beantragt werden Sie erhalten nach Ausführung des Antrages automatisch einen geänderten Gebührenbescheid.

Für reine Wohngrundstücke ist zu beachten, dass sich in Bezug auf Restmüllgefäße die Behältergröße nach dem sog. Mindestbehältermaßstab richtet, d.h. abhängig von bestimmten Voraussetzungen ist ein Restmüllbehältervolumen von mindestens 30, 20 bzw. 15 Litern je Bewohner und Woche vorzuhalten (in der Regel bemisst sich das Behältervolumen nach dem 20 Liter Maßstab).

Beispiel:
Für ein Grundstück, das von vier Personen bewohnt wird (Mindestvolumen: 80 Liter je Woche), müssen nach dem 20-Liter-Maßstab mindestens zwei 80-Liter-Restmüllbehälter mit 14täglicher Leerung vorgehalten werden. Bei Anwendung des 15-Liter-Maßstabes, der nur bei vierwöchentlicher Leerung in Betracht kommt, ist ein 240-Liter -Behälter aufzustellen.

Auf den Internetseiten der EDG finden Sie u.a.:

  • Broschüren und Informationen zum Thema Abfall für die Dortmunder Haushalte
  • weitere Informationen zum vorgeschriebenen Abfallvolumen
  • Formulare zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern

Anschluss- und Benutzungszwang

Als Eigentümer eines Grundstückes im Dortmunder Stadtgebiet unterliegen Sie in Bezug auf die Abfallentsorgung dem Anschluss- und Benutzungszwang (§ 8 der Abfallsatzung). Dies bedeutet, dass Sie anfallende Abfälle der städtischen Abfallentsorgung überlassen müssen. Dies betrifft auch kompostierbare Abfälle, für die die sog. Biobehälter zur Verfügung gestellt werden, soweit Sie nicht nachweislich Eigenkompostierung betreiben.

Hinweis zur EU-DSGVO:

Allgemeine Datenschutzhinweise der Stadt Dortmund sowie besondere Hinweise des Steueramtes der Stadt Dortmund zu den sonstigen Kommunalabgaben finden Sie im "Downloads"-Bereich der Stadtkasse / des Steueramtes.

Kontakt

Entsorgung Dortmund GmbH

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