Stadtkasse und Steueramt
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Grundbesitzabgaben

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FAQ Grundsteuergebührenbescheid

Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sowie die Grundsteuer. Nähere Informationen zu den einzelnen Abgaben erhalten Sie hier.

Sollten Sie die gewünschte Information nicht finden, stehen wir gern persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Sehen Sie hierzu doch mal im Telefonverzeichnis vorbei.

In Fragen, die die Zahlungsabwicklung betreffen (z.B. Stand der offenen Forderungen, Verwendung etwaiger Guthaben, Verbuchung von Einzahlungen) wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse – Finanzbuchhaltung. Informationen zum Lastschriftverfahren finden Sie unter Zahlungsverkehr.

Abwassergebühren

Abwassergebühren werden erhoben für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen und setzen sich zusammen aus Niederschlags- und Schmutzwassergebühren. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abwassergebühren ist die Abwassergebührensatzung.

Über dieses Formular haben Sie die Möglichkeit, ihre abzugsfähige Wassermenge zu melden.

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Straßenreinigung

Die Stadt erhebt Gebühren für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen Straßen. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des erschlossenen Grundstücks.

Maßstab für die Benutzungsgebühren sind die Seiten eines Grundstücks entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen nach Berechnungsmetern), und die nach Straßenart, Umfang und Häufigkeit der Reinigung bestimmte Reinigungsklasse.
Als Frontlängen sind die Seiten zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich verlaufen (angrenzende Front) und die ihr zugewandt sind (zugewandte Fronten).

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Abfallentsorgung

Als Eigentümer eines Grundstückes im Dortmunder Stadtgebiet unterliegen Sie in Bezug auf die Abfallentsorgung dem Anschluss- und Benutzungszwang. Dies bedeutet, dass Sie anfallende Abfälle der städtischen Abfallentsorgung überlassen müssen. Dies betrifft auch kompostierbare Abfälle, für die die sog. Biobehälter zur Verfügung gestellt werden, soweit Sie nicht nachweislich Eigenkompostierung betreiben.

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Grundsteuer

Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einerseits (Grundsteuer A) sowie alle sonstigen Grundstücke andererseits (Grundsteuer B), unabhängig davon, ob diese bebaut sind oder nicht.

In Ausnahmefällen können auch aufstehende Gebäude unabhängig vom Grund und Boden eigenständig grundsteuerpflichtig sein. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuern sind das Grundsteuergesetz (GrStG) sowie die Satzung zur Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.

Über dieses Formular haben Sie die Möglichkeit einen Besitzwechsel anzuzeigen.

Haben Sie weitergehende Fragen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt

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