Friedensplatz, Berswordthalle und altes Stadthaus

Stadtkasse und Steueramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Hundesteuer

Für das Halten von Hunden auf dem Dortmunder Stadtgebiet wird grundsätzlich eine Steuer erhoben.

Hinweis

Alle Anliegen rund um die Hundesteuer lassen sich bequem über das Serviceportal online erledigen:

Link zum Service-Portal

Bei Fragen erreichen Sie unser Team unter der Telefonnummer: 0231 50-27678

Höhe der Steuer:

  • 156 € wenn ein Hund gehalten wird
  • 204 € je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden
  • 228 € je Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden

Beispiel:
Werden zwei Hunde gehalten, beträgt die Steuer 2 x 204 € = 408 €.
Bei vier Hunden sind jährlich 4 x 228 € = 912 € zu entrichten.

Anderes gilt, wenn gefährliche Hunde gehalten werden. Hier ist - unabhängig von der Anzahl der Hunde im Haushalt - eine jährliche Steuer von 468 € je Hund zu entrichten.

Wesenstest:
Wenn Sie durch eine Verhaltensprüfung nachweisen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, beträgt die Steuer für diesen Hund 312 € pro Jahr. Die Verhaltensprüfung müssen Sie mit Ihrem Hund bei einer Behörde ablegen, die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig ist.

Weitere Informationen erhalten Sie in folgender Handreichung:
Handreichung Hundesteuer [pdf, 672 kB]

Aktuelle Hundesteuersatzung

Hinweis zur EU-DSGVO:

Allgemeine Datenschutzhinweise der Stadt Dortmund sowie besondere Hinweise des Steueramtes der Stadt Dortmund zu den sonstigen Kommunalabgaben finden Sie im "Downloads"-Bereich der Stadtkasse / des Steueramtes.

Allgemeine Downloads

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