Hundesteuer
Für das Halten von Hunden auf dem Dortmunder Stadtgebiet wird grundsätzlich eine Steuer erhoben.
Hinweis
Alle Anliegen rund um die Hundesteuer lassen sich bequem über das Serviceportal online erledigen:
Bei Fragen erreichen Sie unser Team unter der Telefonnummer: 0231 50-27678
Höhe der Steuer:
- 156 € wenn ein Hund gehalten wird
- 204 € je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden
- 228 € je Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden
Beispiel:
Werden zwei Hunde gehalten, beträgt die Steuer 2 x 204 € = 408 €.
Bei vier Hunden sind jährlich 4 x 228 € = 912 € zu entrichten.
Anderes gilt, wenn gefährliche Hunde gehalten werden. Hier ist - unabhängig von der Anzahl der Hunde im Haushalt - eine jährliche Steuer von 468 € je Hund zu entrichten.
Wesenstest:
Wenn Sie durch eine Verhaltensprüfung nachweisen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, beträgt die Steuer für diesen Hund 312 € pro Jahr. Die Verhaltensprüfung müssen Sie mit Ihrem Hund bei einer Behörde ablegen, die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig ist.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgender Handreichung:
Handreichung Hundesteuer [pdf, 672 kB]
Aktuelle Hundesteuersatzung
Hinweis zur EU-DSGVO:
Allgemeine Datenschutzhinweise der Stadt Dortmund sowie besondere Hinweise des Steueramtes der Stadt Dortmund zu den sonstigen Kommunalabgaben finden Sie im "Downloads"-Bereich der Stadtkasse / des Steueramtes.
Readspeaker