Beherbergungsabgabe
Für private und berufliche Übernachtungen gegen Entgelt wird auf dem Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich eine Steuer erhoben.
Hinweis
Alle Anliegen rund um die Beherbergungsabgabe lassen sich über das Serviceportal online erledigen:
Steuersatz:
Die Abgabe beträgt 7,5% des Gesamtbetrages der Beherbergungsentgelte inklusive Umsatzsteuer.
Der so berechnete Betrag ist bis zum 20. Tag nach Ablauf des Quartals an die StadtDortmund zu entrichten.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgender Handreichung:
Handreichung Beherbergungsabgabe [pdf, 599 kB]
Aktuelle Beherbergungsabgabensatzung
Hinweis zur EU-DSGVO:
Allgemeine Datenschutzhinweise der Stadt Dortmund sowie besondere Hinweise des Steueramtes der Stadt Dortmund zu den sonstigen Kommunalabgaben finden Sie im "Downloads"-Bereich der Stadtkasse / des Steueramtes.
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