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Stadtkasse und Steueramt

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Zweitwohnungssteuer

Bestimmung der Hauptwohnung nach dem Melderecht (§ 12 Melderechtsrahmengesetz)

Rundschreiben Deutscher Städtetag

Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Bestimmung der Hauptwohnung nach dem Melderecht (§ 12 Melderechtsrahmengesetz - MRRG -)

Das Bundesverwaltungsgericht folgt der Rechtsaufassung einer beklagten Stadt und unterstreicht, daß die Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners die vorwiegend benutze Wohnung der Familie ist (§ 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG). In Zweifelsfällen ist die vorwiegend genutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (§ 12 Abs. 2 Satz 5 MRRG). Weiter wird vom Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG nicht zu der Annahme zwinge, der Gesetzgeber habe damit die Anwendung auf kinderlose Ehegatten ausschließen wollen.

BVerwG 1 C 25.98 - Urteil vom 4. Mai 1999

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