Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) im Stadtgebiet.
Hinweis
Alle Anliegen rund um die Zweitwohnungssteuer lassen sich über das Serviceportal online erledigen:
Höhe der Steuer:
- 12 % der Jahresnettokaltmiete
- bei selbst genutztem Wohneigentum wird die ortsübliche Miete zugrunde gelegt und anhand des aktuell gültigen Mietwertspiegels der Stadt Dortmund ermittelt
Beispiel:
Für Ihre Zweitwohnung ist gemäß Mietvertrag eine monatliche Kaltmiete (ohne Nebenkosten) von 520,-- EUR vereinbart. Die Jahresmiete beträgt damit 12 x 520,-- EUR = 6.240,-- EUR. Damit ist eine jährliche Zweitwohnungssteuer von 6.240,-- EUR x 12 % = 748,80 EUR zu entrichten.
Weitere Informationen erhalten Sie in folgender Handreichung:
Handreichung Zweitwohnungssteuer [pdf, 628 kB]
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