Alte Koerne Haus

Stadtkasse und Steueramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) im Stadtgebiet.

Hinweis

Alle Anliegen rund um die Zweitwohnungssteuer lassen sich über das Serviceportal online erledigen:

Link zum Service-Portal

Höhe der Steuer:

  • 12 % der Jahresnettokaltmiete
  • bei selbst genutztem Wohneigentum wird die ortsübliche Miete zugrunde gelegt und anhand des aktuell gültigen Mietwertspiegels der Stadt Dortmund ermittelt

Beispiel:
Für Ihre Zweitwohnung ist gemäß Mietvertrag eine monatliche Kaltmiete (ohne Nebenkosten) von 520,-- EUR vereinbart. Die Jahresmiete beträgt damit 12 x 520,-- EUR = 6.240,-- EUR. Damit ist eine jährliche Zweitwohnungssteuer von 6.240,-- EUR x 12 % = 748,80 EUR zu entrichten.


Weitere Informationen erhalten Sie in folgender Handreichung:

Handreichung Zweitwohnungssteuer [pdf, 628 kB]

Stadtkasse und Steueramt