Altes Stadthaus und Berswordthalle

Stadtkasse und Steueramt

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Finanzbuchhaltung

Nachfolgend werden die wesentlichen Dienstleistungen der Finanzbuchhaltung für Bürger*innen und Unternehmen angeboten.

Schreibende Hand
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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Bescheinigung in Steuersachen ("Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO

Schreibende Hand
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Forderungsaufstellungen / Zahlungsbescheinigungen und Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten

Falls Sie eine Aufstellung Ihrer offenen Forderungen benötigen oder wissen wollen, welche Zahlungen Sie geleistet haben, können Sie einen entsprechenden Vordruck unter dem nachfolgenden Link anfordern. Die Dienstleistung ist gebührenpflichtig.

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