Finanzbuchhaltung
Nachfolgend werden die wesentlichen Dienstleistungen der Finanzbuchhaltung für Bürger*innen und Unternehmen angeboten.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Bescheinigung in Steuersachen ("Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für öffentliche Ausschreibungen sowie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, z.B. für - Gaststätten - Reisegewerbe - Spielhalle - Taxi-/Mietwagengewerbe - Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO

Forderungsaufstellungen / Zahlungsbescheinigungen und Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten
Falls Sie eine Aufstellung Ihrer offenen Forderungen benötigen oder wissen wollen, welche Zahlungen Sie geleistet haben, können Sie einen entsprechenden Vordruck unter dem nachfolgenden Link anfordern. Die Dienstleistung ist gebührenpflichtig.
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