Häufig gestellte Fragen/ Allgemeine Informationen
SEPA-Lastschriftmandat / Bankverbindung
WICHTIG! Bitte erteilen Sie auch aus eigenem Interesse der Stadtkasse eine SEPA-Lastschriftmandat NICHT per E-Mail, da Ihre eigenhändige Unterschrift dafür erforderlich ist! Es geht dabei auch um Ihre Sicherheit!
Zahlungstermin vergessen?
Mahnung erhalten? Ärgern? Nicht nötig. Erteilen Sie der Stadtkasse einfach ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Girokonto. Das ist der einfachste Zahlungsweg und Sie haben den Kopf für andere Dinge frei. Dieses ist insbesondere für immer wiederkehrende Zahlungen praktisch (z. B. Grundbesitzabgaben), da diese dann automatisch eingezogen werden. Ein entsprechendes Formular für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie unter Downloads.
Hinweis zum E-Mail-Versand
Bevor Sie E-Mail nutzen möchten, beachten Sie bitte folgende Diskretions- und Sicherheitshinweise:
Da Internet-Übertragungsstrecken von E-Mails nicht einzugrenzen und offen sind, kann Ihr Mail-Inhalt von Unbefugten unbemerkt und unkontrolliert mitgelesen, kopiert, abgezweigt sowie inhaltlich verändert / verfälscht werden. Ferner ist es netzbedingt möglich, Adressen zu manipulieren, so dass unsicher bleibt, ob eine E-Mail wirklich von Ihnen stammt.
Zahlungsweise (wichtig z. B. bei Klagen)
Sollten bis zur Entscheidung Beträge fällig werden, müssen diese zunächst termingemäß gezahlt werden. Eine Klage hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Angaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später von der Stadtkasse erstattet oder verrechnet.
Hundesteuer
Wo muß ich meinen Hund an- oder abmelden?
Die An- oder Abmeldung eines Hundes erfolgt beim Steueramt. Sie müssen hierfür jeweils ein Formular ausfüllen, welches Sie beim Steueramt erhalten.
Sonstiges
Einkommensteuer/ Lohnsteuer/ Einkommensteuererklärung/ Steuerkarten und -klassen
Das Steueramt veranlagt keine Einkommen-/Lohnsteuer. Dieses erfolgt im Bereich der Zuständigkeit der Finanzämter.
Welches Finanzamt für Sie als Dortmunder Bürger/in zuständig ist, erfahren Sie hier: Finanzämter in Dortmund
FAQ Grundbesitzabgaben
Quelle: YouTube
Meist gestellte Fragen zu den Jahresbescheiden Grundbesitzabgaben
Abfallentsorgung - bei der EDG bereits am Ende des Vorjahres beantragte Änderungen des Behältervolumens und/oder der Leerungsfolge
Die Änderungen werden von der EDG dem Steueramt mitgeteilt und liegen in der Regel breits dort vor. Mit dem nächsten Verarbeitungslauf ergeht ein entsprechender Änderungsbescheid.
SEPA-Lastschriftmandat erteilt?
Die Angaben zum erteilten SEPA-Lastschriftmandat sind der Seite 2 des Grundsteuer- und Gebührenbescheides zu entnehmen. Wurde zwischenzeitlich eine neue Bankverbindung mitgeteilt, liegt diese in der Regel schon bei der Stadtkasse vor.
Erteleiung eines SEPA-Lastschriftmandats [pdf, 164 kB]
Fälligkeit der Grundbsitzabgaben
Wann welche Beträge zu zahlen sind, ist ebenfalls aus der Seite 2 zu entnehmen. Die Spalte "Summe der Fälligkeiten" gibt eine Übersicht der zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu entrichtenden Beträge.
Eigentumswechsel
Wurde ein Grundstück oder eine Wohnung zwischenzeitlich veräußert, so ist dieses dem Steueramt schriftlich unter Angabe des / der neuen Eigentümers und wirtschaftlichen Überganges mitzuteilen. Es sind dabei dir Unterschriften des alten und des neuen Eigentümers erforderlich. Ein entsprechedes Formular hierfür finden Sie unter Downloads.
Abwassergebühren - Schmutzwassermenge weicht von der auf der DEW21 Rechnung angegebenen Kubikmeter ab
Hier kann es sein, dass der Verbrauchszeitraum, der von der DEW21 mitgeteilt wurde, nicht dem eines ganzen Jahres entspricht. Der mitgeteilte Verbrauch wird daher nach dem geltenden Ortsrecht (Abwassersatzung) auf einen Jahreszeitraum hoch- oder runtergerechnet.
Grundsteuer - die Höhe des Messbetrages weicht von dem Messbescheid des Finanzamtes ab
Das Finanzamt übermittelt dem Steueramt geänderte Messbeträge. Da der Messbescheid auch die Grundlage für die Grundsteuerveranlagung ist (sog. "Grundlagenbescheid"), ist eine Änderung erst dann möglich, wenn das Finanzamt diese Mitteilung an das Steueramt weiter gegeben hat. Aktuell sind Änderungen eingearbeitet worden, die bis Ende November des Vorjahres dem Steueramt mitgeteilt wurden. Danach beim Steueramt eingegangene Messbescheide werden möglichst kurzfristig verarbeitet.
Generelle Änderungen, die ab Ende November dem Steueramt eingereicht wurden...
... konnten ggf. bei dem Verarbeitungslauf zur Jahreshauptveranlagung leider nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden mit den ersten Buchungen ab Anfang Februar verarbeitet, so dass ein entsprechender Änderungsbescheid danach erstellt wird. Dieses gilt für Änderungen der Berechnungsgrundlagen (z. B. Abfallbehälter) ebenso wie für mitgeteilte Eigentumswechsel.
Was sind die Berechnungsgrundlagen zur Abwassergebühr?
Die Abwassergebühr setzt sich aus zwei Berechnungsgrundlagen zusammen:
a) die Schmutzwassermenge
b) die gebührenpflichtige Grundstücksfläche.
Detaillierte Informationen zur Abwassergebühr finden Sie hier: Abwasser
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich dem Steueramt einen Eigentumswechsel anzeigen will?
Es reicht grundsätzlich eine formlose Mitteilung per Post oder Fax. Eine Kopie des Kaufvertrages sollte dem Schreiben beiliegen, ist aber nicht zwingend notwendig. Es reicht aus, wenn Sie den genauen Zeitpunkt des wirtschaftlichen Überganges angeben und wer das Grundstück erworben hat (komplette Anschrift des neuen Eigentümers).
Welches Behältervolumen benötige ich für meinen Haushalt und wo kann ich einen Behälterwechsel beantragen?
Grundsätzlich wird von einem Mindestbehältervolumen von 20 Litern pro Person (Hauptwohnsitz) und Woche ausgegangen. Die Änderung eines Restmüllbehälters (z.B. Behältervolumen oder Leerungsfolge) können Sie bei der Entsorgung Dortmund GmbH beantragen (Telefon 0231 9111-333).
Weitere Informationen zur Abfallgebühr finden Sie hier: Abfallentsorgung
Wieso erhalte ich im Januar einen Bescheid mit den alten Veranlagungsdaten, obwohl ich bereits im November eine Änderung angezeigt habe?
Die Bescheide zur Jahresveranlagung im Januar werden bereits im November vorbereitet und es wird begonnen, den Druckbestand zu erzeugen. Das Steueramt darf ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr vorgeben.
Es wird jedoch relativ zeitnah Ende Januar / Anfang Februar eine erste Berichtigungsbuchung vorgenommen. Sie erhalten dann einen korrigierten Bescheid.
Wird das Steueramt automatisch über den Verkauf meines Grundstückes (oder Haus bzw. Wohnung) informiert?
Nicht direkt! Der Notar sendet die Unterlagen zum Grundbuchamt, von dort gehen diese zum Finanzamt und von dort wiederum zum Rechenzentrum des Landes. Von dort erfolgt eine automatische Mitteilung per Datenträgeraustausch.
Dieses kann unter Umständen zwischen einigen Wochen und Monaten dauern, so dass es keine zeitnahe (automatische) Mitteilung an das Steueramt gibt.
Sie als Eigentümer sind auch aufgrund der Mitwirkungspflicht angehalten, Veränderungen dem Steueramt sofort anzuzeigen.
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer?
In der Regel erfolgt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer zum Ersten des dem wirtschaftlichen Übergang folgenden Monat.
Beispiel: Wirtschaftlicher Übergang am 04.05.2000 - Umschreibung der Gebühren und Grundsteuer ab 06/2000.
Das og. Beispiel setzt allerdings die privatrechtliche Einigung zwischen alten und neuen Eigentümer voraus und wird vom Steueramt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt.
Kommt diese Einigung nicht zustande, so erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer auf den 01.01. des dem wirtschaftlichen Übergang folgenden Jahres. Die Gebühren werden wie zuvor dargestellt umgeschrieben.
Beispiel hierzu: Wirtschaftlicher Übergang am 04.05.2000 - Umschreibung ab 01/2001
Informationen zum Eigentumswechsel finden Sie auch hier: Grundbesitzabgaben