Fragen?

Stadtkasse und Steueramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Gerd Altmann / PIXELIO

Antworten zu den häufig gestellten Fragen:

Wie kann ich meinen Hund ab- oder anmelden?

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Hat ein Widerspruch oder eine Klage Auswirkung auf die Zahlungsweise?

Sollten bis zur Entscheidung Beträge fällig werden, müssen diese zunächst termingemäß gezahlt werden. Eine Klage hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später von der Stadtkasse erstattet oder verrechnet.

Wo kann ich Einträge meiner Einkommensteuer/ Lohnsteuer/ Einkommensteuererklärung/ Steuerkarten und -klassen anpassen lassen?

Das Steueramt veranlagt keine Einkommen-/Lohnsteuer. Dieses erfolgt im Bereich der Zuständigkeit der Finanzämter.

Welches Finanzamt für Sie als Dortmunder Bürger/in zuständig ist, erfahren Sie hier: Finanzämter in Dortmund

Antworten zu Fragen rund um die Grundbesitzabgaben:

Erklärung zum Aufbau Ihres Grundsteuergebührenbescheids

Wieso erhalte ich im Januar einen Bescheid mit den alten Veranlagungsdaten, obwohl ich bereits im November eine Änderung angezeigt habe?

Die Bescheide zur Jahresveranlagung im Januar werden bereits im November vorbereitet. Das Steueramt darf ab diesem Zeitpunkt keine Änderungen mehr vorgeben.
Dadurch können Ihre Änderungen, die Sie uns bis zum Jahresende mitgeteilt haben, für die Bescheiderstellung im neuen Jahr nicht berücksichtigt werden.

Es wird jedoch relativ zeitnah Ende Januar / Anfang Februar eine erste Berichtigungsbuchung vorgenommen. Sie erhalten dann einen korrigierten Bescheid.

Warum können die Angaben des Grundsteuer-Messbetrages auf den Bescheiden der Stadt Dortmund und des Finanzamtes voneinander abweichen?

Das Finanzamt übermittelt dem Steueramt geänderte Messbeträge. Da der Messbescheid auch die Grundlage für die Grundsteuerveranlagung ist (sog. "Grundlagenbescheid"), ist eine Änderung erst dann möglich, wenn das Finanzamt diese Mitteilung an das Steueramt weiter gegeben hat. Aktuell sind Änderungen eingearbeitet worden, die bis Ende November des Vorjahres dem Steueramt mitgeteilt wurden. Danach beim Steueramt eingegangene Messbescheide werden möglichst kurzfristig verarbeitet.

Wird das Steueramt automatisch über den Verkauf meines Grundstückes (oder Haus bzw. Wohnung) informiert?

Nicht direkt! Der Notar sendet die Unterlagen zum Grundbuchamt, von dort gehen diese zum Finanzamt und von dort wiederum zum Rechenzentrum des Landes. Von dort erfolgt eine automatische Mitteilung per Datenträgeraustausch.

Dieses kann unter Umständen zwischen einigen Wochen und Monaten dauern, so dass es keine zeitnahe (automatische) Mitteilung an das Steueramt gibt.

Sie als Eigentümer sind auch aufgrund der Mitwirkungspflicht angehalten, Veränderungen dem Steueramt sofort anzuzeigen.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich dem Steueramt einen Eigentumswechsel anzeigen will?

Wurde ein Grundstück oder eine Wohnung zwischenzeitlich veräußert, so ist dieses dem Steueramt schriftlich unter Angabe der / die neuen Eigentümer*in und wirtschaftlichen Überganges mitzuteilen. Es sind dabei die Unterschriften der / die alten und der / die neuen Eigentümer*in erforderlich. Ein entsprechedes Formular hierfür finden Sie unter Downloads

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer?

In der Regel erfolgt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer zum Ersten des dem wirtschaftlichen Übergang folgenden Monat.

Beispiel: Wirtschaftlicher Übergang am 04.05.2000 - Umschreibung der Gebühren und Grundsteuer ab 06/2000.

Das og. Beispiel setzt allerdings die privatrechtliche Einigung zwischen alten und neuen Eigentümer voraus und wird vom Steueramt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durchgeführt.

Kommt diese Einigung nicht zustande, so erfolgt die Umschreibung der Grundsteuer auf den 01.01. des dem wirtschaftlichen Übergang folgenden Jahres. Die Gebühren werden wie zuvor dargestellt umgeschrieben.

Beispiel hierzu: Wirtschaftlicher Übergang am 04.05.2000 - Umschreibung ab 01/2001

Informationen zum Eigentumswechsel finden Sie auch hier: Grundbesitzabgaben

Was sind die Berechnungsgrundlagen zur Abwassergebühr?

Die Abwassergebühr setzt sich aus zwei Berechnungsgrundlagen zusammen:

a) die Schmutzwassermenge
b) die gebührenpflichtige Grundstücksfläche.

Detaillierte Informationen zur Abwassergebühr finden Sie hier: Abwasser

Warum können die Angaben bei der Schmutzwassermenge zwischen dem Bescheid und der DEW21 Abrechnung voneinander abweichen?

Es kann es sein, dass der Verbrauchszeitraum, der von der DEW21 mitgeteilt wurde, nicht dem eines ganzen Jahres entspricht. Der mitgeteilte Verbrauch wird daher nach dem geltenden Ortsrecht (Abwassersatzung) auf einen Jahreszeitraum hoch- oder runtergerechnet.

Welches Behältervolumen benötige ich für meinen Haushalt und wo kann ich einen Behälterwechsel beantragen?

Grundsätzlich wird von einem Mindestbehältervolumen von 20 Litern pro Person (Hauptwohnsitz) und Woche ausgegangen. Die Änderung eines Restmüllbehälters (z.B. Behältervolumen oder Leerungsfolge) können Sie bei der Entsorgung Dortmund GmbH beantragen (Telefon 0231 9111-333).

Weitere Informationen zur Abfallgebühr finden Sie hier: Abfallentsorgung

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