Eine Person steht am Verkaufstresen eines Kleidungsgeschäfts mit einem Steuerbogen in der Hand

Grundbesitzabgaben

Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Abwasser-, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sowie die Grundsteuer. Wichtige Informationen zu diesen Abgaben bieten Stadtkasse und Steueramt.

Erfahren Sie mehr

Steuern und Abgaben

Das Steueramt der Stadt Dortmund berechnet und erhebt folgende Steuern von Bürger*innen und Gewerbetreibenden: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer. Darüber hinaus werden Abwasser-, Straßenreinigungs-, Müllabfuhr-, Container- und Deponiegebühren verlangt. Wann welche Steuern und Abgaben anfallen, erfahren Sie auf diesen Seiten.

Finanzbuchhaltung

Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Zahlungsbescheinigungen über Kinderbetreuungskosten? Jetzt bei Stadtkasse & Steueramt melden.

Zahlungsverkehr

Bequemer Zahlungsverkehr für Bürger*innen und Unternehmen in Dortmund. Erfahren Sie hier mehr über SEPA-Lastschrift und Zahlung.

Themen

Von Steuern, über Grundbesitzabgaben, bis hin zu Vollstreckung: Das sind die Themen von Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund.

Kontakt

Sie haben Fragen an Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund? Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktinformationen.

Vergnügungssteuern

Wettbüros, Apparate, Prostitution und mehr: Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Vergnügungssteuern und PDFs zum Download.

Grundbesitzabgaben

Grundbesitzabgaben in Dortmund: Hier finden Sie Informationen zu Abwasser, Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Grundsteuer.

Vollstreckung

Vollstreckung von Geldforderungen, Vollstreckungsschutz und Co. – Erfahren Sie mehr über die Vollstreckungsbehörde für Geldforderungen.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer: Wann und wie wird sie erhoben? Hier erfahren, wer die Gemeindesteuer zahlen muss und PDF zum Thema downloaden.

Links & Downloads

Alle Links & Downloads des Fachbereichs Stadtkasse & Steueramt.

Services

Bescheinigung in Steuersachen, Forderungsaufstellung und mehr. Entdecken Sie die Services von Stadtkasse und Steueramt der Stadt Dortmund.

Erschließungs- und Straßenbaubeiträge

Informationen über Erschließungs- und Straßenbaubeiträge, des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund

Services

Beherbergungsabgabe

Betreiber*innen von Beherbergungsbetrieben müssen eine Beherbergungsabgabe an die Stadt Dortmund abführen. Formulare & weitere Informationen – hier.

Online-Service

Bescheidabschriften

Hier finden Sie Formulare & Informationen zum Thema „Bescheidabschriften“. Erfahren Sie mehr über Kontaktinformationen, Gebühren & weitere Details.

Online-Service

Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Ihr Nachweis, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Dortmund bestehen: Details zur steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie hier.

Online-Service

Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten

Informationen zu Ihrer Bescheinigung über Kinderbetreuungskosten (z. B. als Nachweis für Finanzämter): Formulare, Gebühren & mehr Details – hier.

Online-Service

Forderungsaufstellung

Eine Forderungsaufstellung dient der Übersicht aller Forderungen der Stadt Dortmund Ihnen geltend. Gebühren für die Ausstellung & mehr Details– hier.

Online-Service

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer: Sie möchten die Festsetzung von Vorauszahlungen beantragen? Details dazu, Formulare, Kontaktinformationen & mehr finden Sie hier.

Hundesteuer

Hier finden Sie alle Themen rund um das Thema Hundesteuer: Details zu An- oder Abmeldungen, Ersatzmarken und vielen weiteren Themen finden Sie hier.

Online-Service

Kontaktformular Stadtkasse und Steueramt

Hier finden Sie Ihr Kontaktformular, um Mitteilungen auf einem gesicherten Weg an den Fachbereich Stadtkasse & Steueramt zu übermitteln. Mehr Details.

Online-Service

Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)

Vergnügungssteuer: Gilt für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen & das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer). Details – hier.

Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Dortmund erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung) im Stadtgebiet. Details & Informationen – hier.