Hinweise für Bieter
Um Ausschlüsse von Angeboten bzw. Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden, sind folgende Hinweise zu berücksichtigen:
- Sofern Angebote in Papierform zugelassen sind, sind diese zu unterschreiben. Für elektronische Angebote gelten davon abweichend die Regelungen des Formblatts "Elektronische Angebotsabgabe“.
- Eigene AGB sind für ungültig zu erklären.
- Alle geforderten Felder/Preise sind zu füllen.
- Bieterfragen sind frühzeitig während der Angebotsphase an die in den Vergabeunterlagen bezeichnete Kontaktstelle zu richten.
- Bei Fragen oder Hinweisen zu Vergaben finden Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.
- Änderungen des Leistungs- und Vertragsinhaltes bei Vergaben sind unzulässig.
- Angebote sind an die in den Vergabeunterlagen genannte Einreichungsstelle zu richten.
- Sofern Angebote in Papierform zugelassen sind, sind diese in der von der Vergabestelle vorgegebenen Weise deutlich als Angebote zu kennzeichnen.
- Verspätet eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden.
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