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Auswirkungen von Umzügen vor der Bundestagswahl 2025

Wahlen
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki
Wahlhandlung - Symbolbild
Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Umzüge und Wahlen - Was muss ich beachten?

Sobald eine Wahl bevorsteht, können Umzüge Auswirkungen haben, wo Sie als Wahlberechtigte*r wählen gehen können.

Deshalb finden Sie hier entsprechende Erklärungen, Fragen und Antworten ab wann ein Umzug Auswirkungen hat und welche Wahlmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

Weitere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie beim Kommunalen Wahlbüro.

Rechtliche Hinweise

Wohnsitzwechsel oder Zuzüge aus dem Ausland wirken sich im Zeitraum vor einer Wahl auf das Wählerverzeichnis und somit auf den Ort aus, wo jemand das Wahlrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise.

Die Regelungen betreffen alle Personen, die in Deutschland für die Bundestagswahl wahlberechtigt sind. Gemeint sind

  • alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ich melde meinen Wohnsitz innerhalb Dortmunds bis zum 12. Januar 2025 um.

Umzug innerhalb Dortmunds und Ummeldung erfolgen bis zum 12. Januar 2025

  • Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des ggf. neuen Wahlbezirks, zu dem Ihre Adresse gehört, eingetragen und können im zugehörigen Wahlraum wählen.

Ich melde meinen Wohnsitz innerhalb Dortmunds in der Zeit vom 13. Januar bis zum 23. Februar 2025 (Wahltag) um.

Umzug innerhalb Dortmunds und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 13. Januar bis zum 23. Februar 2025 (Wahltag)

Wenn Ihre neue Wohnung in demselben Bundestagswahlkreis liegt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes, zu dem Ihre bisherige Adresse gehört. Sie können weiterhin in dem dortigen Wahlraum das Wahlrecht ausüben oder durch Briefwahl wählen.

Wenn Ihre neue Wohnung in dem anderen Bundestagswahlkreis der Stadt Dortmund liegt, können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen werden.

Der Antrag muss bis zum 02. Februar 2025 gestellt werden.

Sie können dann in dem neuen Wahlraum das Wahlrecht ausüben oder durch Briefwahl wählen.

Stellen Sie bis zum 02. Februar 2025 keinen Antrag oder melden Sie Ihren Wohnsitz erst nach dem 02. Februar 2025 um, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des Wahlbezirks, der zu ihrer vorherigen Adresse gehört.

Karte der Dortmunder Wahlkreise und Wahlbezirke

Ich melde meinen Wohnsitz bis zum 12. Januar 2025 in einer anderen Gemeinde oder im Ausland an.

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum bis zum 12. Januar 2025

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und zurück nach Deutschland ziehen.

Wenn Sie vor diesem Zeitpunkt ins Ausland verziehen, werden Sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können dann bis zum 02. Februar 2025 einen Antrag für im Ausland lebende Deutsche stellen ( Anlage 2 der Bundeswahlordnung, 224 KB, PDF ).

Ich melde meinen Wohnsitz in der Zeit vom 13. Januar bis zum 02. Februar 2025 in einer anderen Gemeinde oder im Ausland an.

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 13. Januar bis zum 02. Februar 2025

Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl. Sie verbleiben auch im Wählerverzeichnis, wenn Sie in das Ausland verziehen.

Ziehen Sie aus dem Ausland kommend zurück nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen ( Antrag nach Anlage 1 Bundeswahlordnung, 326 KB, PDF ).

Ich melde meinen Wohnsitz nach dem 02. Februar 2025 in einer anderen Gemeinde oder im Ausland an.

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen nach dem 02. Februar 2025

Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort im Wahlraum oder durch Briefwahl. Das gilt auch dann, wenn Sie in das Ausland verziehen.

Ich ziehe aus dem Ausland nach Deutschland zurück und melde mich bis zum Wahltag in Deutschland an.

Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland zurück, müssen Sie bereits bis zum 02. Februar 2025 – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen (Antrag nach Anlage 2, 224 KB, PDF oder Anlage 2a, 220 KB, PDF Bundeswahlordnung).

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Kommunales Wahlbüro

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Königswall 25-27
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

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