Wahlen
Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus sieben ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer*innen.
In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingerichtet. Der besteht aus dem*der Vorsteher*in, seinem*er Stellvertreter*in und drei bis sieben Beisitzer*innen. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Der Wahlvorstand übt u.a. folgende Aufgaben aus:
Das Wahlrecht ist ein Grundelement unserer Demokratie. Das Grundgesetz regelt, dass die vom Volk ausgehende Staatsgewalt vor allem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.
Wahlen werden vom Volk selbst organisiert. Auch das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass hierbei das Volk selbst als ein Verfassungsorgan tätig ist. Das Volk umfasst alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Ohne einen Wahlvorstand mit seinen ehrenamtlichen Helfer*innen ist eine Wahl unmöglich.
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie, weil zwar alle Bürger*innen durch Wahlen mitbestimmen, aber natürlich nicht alle gleichzeitig mitreden können. Deshalb lebt der freiheitliche Rechtsstaat davon, dass Abgeordnete in ein Parlament (z.B. Bundestag und Landtag) gewählt werden, das dann stellvertretend für das Volk entscheidet. Eine Wahl kann aber nur ordnungsgemäß durchgeführt werden, wenn die Wähler*innen am Wahltag im Wahllokal einen Wahlvorstand vorfinden, der die Wahlhandlung regelt. Ein Wahlvorstand muss deshalb so kompetent besetzt sein, dass er vor Ort im Wahllokal alles Erforderliche organisieren kann.
Es wird Neutralität erwartet.
Eigentlich selbstverständlich: Sie sollen das Wahlehrenamt unparteiisch wahrnehmen. Es darf mit Recht erwartet werden, dass die Wahl ohne jede Beeinflussung stattfindet - weder durch Worte noch durch das sichtbare Tragen irgendeines Zeichens, das auf eine politische Einstellung hinweist (z.B. Nadel oder Plakette). Es versteht sich ferner von selbst, dass Ihr äußeres Erscheinungsbild als Wahlhelfer*in der Würde des Wahlehrenamtes entsprechen soll.
Eine besondere Verpflichtung ist die Verschwiegenheit über die bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen. Das gilt insbesondere über die persönlichen Daten der Wähler*innen, die Ihnen als Wahlvorstand bekannt werden und über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Wähler*innen könnten Sie bitten, bei der Stimmabgabe behilflich zu sein. Geheimhaltung ist auch hier oberstes Gebot.
Zur Verschwiegenheitspflicht gehört ebenfalls, ob jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat oder nicht. Achten Sie darauf, dass Sie in Anwesenheit anderer Personen keine persönlichen Daten offenbaren.
Mit der Berufung erhalten Sie Schulungsunterlagen, aus denen Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen können. Außerdem bieten wir allen Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen sowie deren Stellvertreter*innen die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen an. Weitere Fragen beantworten Ihnen darüber hinaus gern die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes.
Grundsätzlich kann jede*r Wahlberechtigte zu diesem Ehrenamt berufen werden. Sie müssen alle Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, müssen aber nicht unbedingt in Dortmund wohnhaft sein. Näheres hierzu regeln die jeweiligen Wahlordnungen.
Wir setzen jedoch auf Freiwilligkeit. Wenn Sie sich für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand interessieren, schreiben Sie uns oder nutzen Sie unser Onlineformular.
Alle Personen, die das Wahlrecht besitzen. Näheres regeln die jeweiligen Wahlordnungen. Allerdings darf jede Person bei einer Wahl nur ein Wahlehrenamt ausüben. Also dürfen Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen nicht auch Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen kein Wahlehrenamt übernehmen.
Wahlhelfer bzw. Mitglieder von Wahlvorständen müssen auch für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt sind.
Diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt noch keinem Wahlvorstand zugeordnet wurden, werden über ihre Zugehörigkeit zur Reserve informiert.
Falls Ausfälle nachzubesetzen sind, können einzelne Berufungen auch erst kurz vor der Wahl ausgesprochen werden.
Zunächst wird versucht, alle Wahlhelfer*innen in ihrem eigenen Wahllokal oder zumindest in unmittelbarer Nähe dazu einzusetzen. Falls Sie ein Wunsch-Wahllokal angegeben haben, versuchen wir Sie dort einzusetzen.
In einigen Fällen lässt sich aber unter Berücksichtigung der gemeldeten Freiwilligen und der zu besetzenden Funktionen ein Einsatz in einem anderen Bereich Dortmunds nicht vermeiden. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis.
Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können Sie auch als Mitglied des Wahlvorstandes dort Ihre Stimme abgeben. Ansonsten erlauben es die Pausen bei Ihrer Tätigkeit in den meisten Fällen auch, das eigene Wahllokal aufzusuchen.
Sollte das nicht möglich sein, haben Sie die Option, im Vorfeld Briefwahlunterlagen zu beantragen und Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Ja, wir notieren Ihre Wünsche zum Einsatzort, zur Funktion oder zum Einsatz mit Bekannten oder Verwandten und versuchen diesen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu entsprechen.
Auch wenn Sie nicht sofort berufen werden, erfüllen Sie in der Reserve als Ersatzperson eine wichtige Aufgabe. Sie bieten die Gewähr für einen schnellen Ersatz bei Ausfällen und damit für einen weiterhin reibungslosen Ablauf.
Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten.
Die Wahlhandlung beginnt um 8:00 Uhr. Im Tagesverlauf sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf, überprüfen die Wahlberechtigung der Wähler*innen und stellen eine ungestörte Stimmabgabe für jede*n Wähler*in sicher. Um 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe beendet und der Wahlvorstand ermittelt das Wahlergebnis in seinem Wahlbezirk. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an eine beauftrage Stelle des Wahlamtes.
Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
Bei den allgemeinen Wahlvorständen, ja. In der Regel wird dort bis 18:00 Uhr in zwei "Schichten" gearbeitet. Die Absprache der Pausen treffen die Wahlvorstandsmitglieder eigenverantwortlich während der Vorbereitungszeit am Morgen. An der Auszählung nehmen dann wieder alle teil.
Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn das Ergebnis im Wahlbezirk ermittelt ist und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u.a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.
Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in geben noch die Wahlunterlagen bei einer Annahmestelle ab.
Hier finden Sie weitere FAQ's, ein Wahl-ABC, einen Schulungsfilm und viele zusätzlich nützliche Informationen
Sie haben allgemeine Fragen zu den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund? Die Kontaktinformationen erhalten Sie hier.
Eine Übersicht zu den Services des Wahlbüros der Stadt Dortmund finden Sie hier. Mehr erfahren.
Erfahren Sie mehr zum Thema Wahlen des Fachbereichs Bürgerdienste der Stadt Dortmund.
Informationen zum Ablauf der Bundestagswahl in Dortmund, zur Wahl der Abgeordneten des Bundestags in Berlin, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen zum Ablauf der Europawahl in Dortmund, zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen zur Wahl der Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Parlaments in Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen über die Wahl von ehrenamtlichen Richter*innen am Amts- und Landgericht Dortmund, Voraussetzungen und Ablauf einer Schöffenwahl
Informationen über die Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Häufig gestellte Fragen zur Tätigkeit als Wahlhelfer*in in Dortmund
Informationen für und über Wahlhelfer*innen, deren Tätigkeit und Voraussetzungen zur Berufung in Dortmund
Informationen zur Oberbürgermeisterwahl in Dortmund, sowie zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen und Rechtsgrundlagen zu Volksbegehren in NRW und Dortmund
Informationen zur Kommunalwahl in Dortmund, zur Wahl des/der Oberbürgermeister*in, des Rates und der Bezirksvertretungen & der RVR-Verbandsversammlung
Kontaktinformationen zum kommunalen Wahlbüro in Dortmund
Hier können Sie individuell einstellen, welche Social-Media-Angebote und externen Webdienste Sie auf den Seiten von dortmund.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, z.B. Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden.
Informationen zum Datenschutz von dortmund.de finden Sie in der