Ausländerbehörde
Kontakt
Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.
Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.
Kontaktformulare/Online-Services & Rufnummern:
Einbürgerung (32/4-2)
Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International International (32/4-3)
Freizügigkeitsangelegenheiten (32/4-5)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Visa-Angelegenheiten/Einreiseverfahren (32/4-6)
Ausländische Studierende & Fachkräfte (32/4-6)
Städtische Asylstelle - Aufenthaltsgestattungen (32/4-7)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Städtische Asylstelle - Duldungen (abgelehnte Asylbewerbende) (32/4-7)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Aufenthaltsbeendigung & Ausweisungsverfahren (32/4-8)
Anfangsbuchstabe Nachname
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Aufenthalte aus humanitären Gründen (32/4-9)
Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
Abgabe einer Verpflichtungserklärung („Besuchsaufenthalte“) nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.