Zwei Personen sitzen vor einem Computer Bildschirm und diskutieren

Das Wohl von Mensch & Tier im Fokus

Die Aufgaben des Veterinärwesen umfassen vor allem drei Bereiche: die Lebensmittelüberwachung, den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung. Tiefergehende Informationen, Links & Downloads sowie weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der untenstehen Seite:

Aufgaben des Veterinärwesens

Ordnungsamt

Veterinärwesen

Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen

Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie auf den beiden folgenden Seiten:

Die Arbeitsgruppe für das Veterinärwesen im Ordnungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu folgenden Themen:

Geplante Änderung der Fleischhygienegebührensatzung: Betroffener Personenkreises wird im Verfahren beteiligt

Die Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene werden derzeit gemäß der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben (Fleischhygienegebührensatzung) vom 27.02.2025 erhoben.

Aufgrund der stark rückläufigen Entwicklung der Schlachtzahlen der letzten Jahre in Dortmund kann an der bisherigen Form der Gebührenberechnung auf Grundlage von Vorjahreswerten nicht länger festgehalten werden. Im Rahmen der Neuberechnung anhand von Plan-Werten ist es angezeigt, durch die Einführung einer degressiven Gebührenstaffelung eine möglichst hohe Gerechtigkeit der Gebührenbelastung nach Kostenverursachung zu erreichen und Anreize für Effizienzsteigerungen in den Betriebsabläufen der Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.

Weiterhin haben die allgemeine Kostenentwicklung, insbesondere die Entwicklung der Personalkosten, seit Erlass der derzeit gültigen Satzung dazu geführt, dass die dort festgesetzten Gebührensätze nicht mehr kostendeckend sind. Der Rat der Stadt beabsichtigt deshalb, eine neue Fleischhygienegebührensatzung zu erlassen. Ferner sind aus den genannten Gründen auch rechtsformelle Anpassungen vorzunehmen.

Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/625 schreibt vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren vor. Im Rahmen des hiermit eröffneten Konsultationsverfahrens haben Unternehmen und Interessenvertreter nun die Gelegenheit, Anregungen oder Bedenken gegen die neue Fleischhygienegebührensatzung in ihrer Entwurfsfassung schriftlich dem Ordnungsamt, Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, 44122 Dortmund, bis zum 25.01.2026 mitzuteilen.

Zur Gewährleistung der Transparenz im Sinne des Artikels 85 der VO 2017/625 stehen der Öffentlichkeit im Anhang folgende Unterlagen zur Verfügung:

Anhang A: Entwurf Fleischhygienegebührensatzung, 174 KB, PDF
Anhang B: Synopse, Gebührenkalkulation und Erläuterungen, 440 KB, PDF

In der Synopse des Anhangs B wird die Fleischhygienegebührensatzung vom 27.02.2025 dem aktuellen Entwurf gegenübergestellt. Die einzelnen Änderungen werden in der Spalte „Bemerkungen“ kommentiert und nach der Gegenüberstellung ausführlich erläutert.

Meldung von Tierschutzfällen

In Notfällen erreichen Sie die Veterinärmediziner*innen arbeitstäglich zu den Dienstzeiten unter 0231 50-23970. Außerhalb dieser Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Feuerwehr 112 oder den Notruf der Polizei 110 und teilen dort mit, dass das Veterinäramt auch informiert werden soll.

Die Rufnummern 112 oder 110 sollten nur in dringenden Fälle genutzt werden: bei vermuteter Gefährdung von Tierwohl oder unsachgemäßem Umgang mit Tieren. Damit die Veterinärmediziner*innen effizient handeln können, sollten Helfer*innen bei einer Meldung am besten folgende Punkte beachten:

So verhalten Sie sich im Notfall:

1. Dokumentieren Sie den Missstand wenn möglich per Foto oder Video.

2. Schreiben Sie Ihre Beobachtungen genau auf. Wann ist was vorgefallen? Wo ist es passiert? Wer war beteiligt? Gab es Zeug*innen? Seien Sie dabei so konkret wie möglich.

3. Prüfen Sie den Vorfall mit Blick auf das Tierschutzrecht. Nicht ideale Haltungsbedingungen sind beispielsweise kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dazu verschiedene PDFs veröffentlicht, die Richtlinien zur artgerechten Tierhaltung zusammenfassen:

Tierschutzrichtlinien auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Wandernde Wölfe in NRW: Wolfssichtung in Dortmund

Alle Wolfsnachweise in NRW finden Sie auf der Website des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Wandernde Wölfe in NRW unterwegs: Wolfsnachweise in Preußisch Oldendorf, Werne, Dortmund, Meinerzhagen, Drolshagen und Telgte

Wolfnachweise in NRW

Stadttauben

Stadttauben sind Nachkommen entflogener Haustauben und – wie diese – Abkömmlinge der Felsentaube. Haustauben haben dem Menschen lange große Dienste erwiesen, sie waren früher eine wichtige Nahrungsquelle und in vergangenen Zeiten oft die einzige Möglichkeit, Nachrichten schnell über eine größere Strecke zu überbringen.

Mittlerweile sind freilebende Abkömmlinge der Haustauben aber häufig für viele Menschen eher ein Ärgernis als eine Freude. Durch ihre hervorragende Anpassungsfähigkeit ziehen sie vor allem in Großstädten im Gegensatz zu anderen Vogelarten ganzjährig Junge auf, wodurch sie sich vielerorts stark vermehren konnten und zum Teil erhebliche Verunreinigungen – vor allem an den Nistplätzen – verursachen. Sie akzeptieren neben herkömmlichem Vogelfutter eine ganze Bandbreite an Futter, auch gerne fortgeworfene Speisereste, wie Brot und Pommes Frites oder von Menschen ausgestreute Getreidekörner, wie Mais, Weizen und Reis. Dieses Futter enthält aber nicht alle für eine Taube wichtigen Nährstoffe, zudem ist das so angebotene Futter auch oft durch Nässe oder Schmutzanhaftungen verdorben. Die Tauben können sich daher durch das allgegenwärtige Futterangebot und die vielen Nistmöglichkeiten sehr stark fortpflanzen, sind aber durch ihre große Anzahl und das mangelhafte Futter auch häufig weniger gesund und leiden daher.

Wie viele andere Großstädte hat sich auch die Stadt Dortmund schon vor einigen Jahren entschieden, durch ein sogenanntes integriertes Konzept eine tiergerechte Lösung sowohl für den Konflikt zwischen manchen Menschen und Tauben als auch für die Gesunderhaltung der Stadttauben zu finden.

Zu diesem Zweck werden Tauben an dafür geeigneten Stellen gezielt mit artgerechtem Futter versorgt. Wenn die Tauben diese Stellen angenommen haben, kann dort eine Fortpflanzungs-kontrolle durch Austausch von Eiern erfolgen und kranke Tauben können eingefangen und behandelt werden. Die Tierschützer*innen, die diese Aufgabe ehrenamtlich ausüben, werden dabei von der Stadt Dortmund durch Bereitstellung von Flächen, Sachmitteln, Beratung und Vermittlung unterstützt.

Um das Ziel einer tiergerechten Lösung des Stadttaubenproblems nicht zu gefährden, ist das Füttern von Stadttauben außerhalb der dafür eingerichteten Stellen nach den Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund verboten!

Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bitte halten Sie sich an dieses Verbot, Sie helfen dadurch den Stadttauben!

Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Veterinärwesen

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Hiltropwall 4-12
44137 Dortmund

Sprechzeiten nach Terminvereinbarung

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Aufgaben des Veterinärwesens in Dortmund

Eine Übersicht zu den Aufgaben des Veterinärwesens der Stadt Dortmund.

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