Ordnungsamt
Veterinärwesen
Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie auf den beiden folgenden Seiten:
Die Arbeitsgruppe für das Veterinärwesen im Ordnungsamt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu folgenden Themen:
Geplante Änderung der Fleischhygienegebührensatzung: Betroffener Personenkreises wird im Verfahren beteiligt
Die Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene werden derzeit gemäß der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben (Fleischhygienegebührensatzung) vom 27.02.2025 erhoben.
Aufgrund der stark rückläufigen Entwicklung der Schlachtzahlen der letzten Jahre in Dortmund kann an der bisherigen Form der Gebührenberechnung auf Grundlage von Vorjahreswerten nicht länger festgehalten werden. Im Rahmen der Neuberechnung anhand von Plan-Werten ist es angezeigt, durch die Einführung einer degressiven Gebührenstaffelung eine möglichst hohe Gerechtigkeit der Gebührenbelastung nach Kostenverursachung zu erreichen und Anreize für Effizienzsteigerungen in den Betriebsabläufen der Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.
Weiterhin haben die allgemeine Kostenentwicklung, insbesondere die Entwicklung der Personalkosten, seit Erlass der derzeit gültigen Satzung dazu geführt, dass die dort festgesetzten Gebührensätze nicht mehr kostendeckend sind. Der Rat der Stadt beabsichtigt deshalb, eine neue Fleischhygienegebührensatzung zu erlassen. Ferner sind aus den genannten Gründen auch rechtsformelle Anpassungen vorzunehmen.
Artikel 85 der Verordnung (EU) 2017/625 schreibt vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren vor. Im Rahmen des hiermit eröffneten Konsultationsverfahrens haben Unternehmen und Interessenvertreter nun die Gelegenheit, Anregungen oder Bedenken gegen die neue Fleischhygienegebührensatzung in ihrer Entwurfsfassung schriftlich dem Ordnungsamt, Abteilung für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, 44122 Dortmund, bis zum 25.01.2026 mitzuteilen.
Zur Gewährleistung der Transparenz im Sinne des Artikels 85 der VO 2017/625 stehen der Öffentlichkeit im Anhang folgende Unterlagen zur Verfügung:
In der Synopse des Anhangs B wird die Fleischhygienegebührensatzung vom 27.02.2025 dem aktuellen Entwurf gegenübergestellt. Die einzelnen Änderungen werden in der Spalte „Bemerkungen“ kommentiert und nach der Gegenüberstellung ausführlich erläutert.
Meldung von Tierschutzfällen
In Notfällen erreichen Sie die Veterinärmediziner*innen arbeitstäglich zu den Dienstzeiten unter 0231 50-23970. Außerhalb dieser Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Feuerwehr 112 oder den Notruf der Polizei 110 und teilen dort mit, dass das Veterinäramt auch informiert werden soll.
Die Rufnummern 112 oder 110 sollten nur in dringenden Fälle genutzt werden: bei vermuteter Gefährdung von Tierwohl oder unsachgemäßem Umgang mit Tieren. Damit die Veterinärmediziner*innen effizient handeln können, sollten Helfer*innen bei einer Meldung am besten folgende Punkte beachten:
So verhalten Sie sich im Notfall:
1. Dokumentieren Sie den Missstand wenn möglich per Foto oder Video.
2. Schreiben Sie Ihre Beobachtungen genau auf. Wann ist was vorgefallen? Wo ist es passiert? Wer war beteiligt? Gab es Zeug*innen? Seien Sie dabei so konkret wie möglich.
3. Prüfen Sie den Vorfall mit Blick auf das Tierschutzrecht. Nicht ideale Haltungsbedingungen sind beispielsweise kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dazu verschiedene PDFs veröffentlicht, die Richtlinien zur artgerechten Tierhaltung zusammenfassen:
Wandernde Wölfe in NRW: Wolfssichtung in Dortmund
Alle Wolfsnachweise in NRW finden Sie auf der Website des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Stadttauben
Stadttauben sind Nachkommen entflogener Haustauben und – wie diese – Abkömmlinge der Felsentaube. Haustauben haben dem Menschen lange große Dienste erwiesen, sie waren früher eine wichtige Nahrungsquelle und in vergangenen Zeiten oft die einzige Möglichkeit, Nachrichten schnell über eine größere Strecke zu überbringen.
Mittlerweile sind freilebende Abkömmlinge der Haustauben aber häufig für viele Menschen eher ein Ärgernis als eine Freude. Durch ihre hervorragende Anpassungsfähigkeit ziehen sie vor allem in Großstädten im Gegensatz zu anderen Vogelarten ganzjährig Junge auf, wodurch sie sich vielerorts stark vermehren konnten und zum Teil erhebliche Verunreinigungen – vor allem an den Nistplätzen – verursachen. Sie akzeptieren neben herkömmlichem Vogelfutter eine ganze Bandbreite an Futter, auch gerne fortgeworfene Speisereste, wie Brot und Pommes Frites oder von Menschen ausgestreute Getreidekörner, wie Mais, Weizen und Reis. Dieses Futter enthält aber nicht alle für eine Taube wichtigen Nährstoffe, zudem ist das so angebotene Futter auch oft durch Nässe oder Schmutzanhaftungen verdorben. Die Tauben können sich daher durch das allgegenwärtige Futterangebot und die vielen Nistmöglichkeiten sehr stark fortpflanzen, sind aber durch ihre große Anzahl und das mangelhafte Futter auch häufig weniger gesund und leiden daher.
Wie viele andere Großstädte hat sich auch die Stadt Dortmund schon vor einigen Jahren entschieden, durch ein sogenanntes integriertes Konzept eine tiergerechte Lösung sowohl für den Konflikt zwischen manchen Menschen und Tauben als auch für die Gesunderhaltung der Stadttauben zu finden.
Zu diesem Zweck werden Tauben an dafür geeigneten Stellen gezielt mit artgerechtem Futter versorgt. Wenn die Tauben diese Stellen angenommen haben, kann dort eine Fortpflanzungs-kontrolle durch Austausch von Eiern erfolgen und kranke Tauben können eingefangen und behandelt werden. Die Tierschützer*innen, die diese Aufgabe ehrenamtlich ausüben, werden dabei von der Stadt Dortmund durch Bereitstellung von Flächen, Sachmitteln, Beratung und Vermittlung unterstützt.
Um das Ziel einer tiergerechten Lösung des Stadttaubenproblems nicht zu gefährden, ist das Füttern von Stadttauben außerhalb der dafür eingerichteten Stellen nach den Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund verboten!
Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte halten Sie sich an dieses Verbot, Sie helfen dadurch den Stadttauben!
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Veterinärwesen
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Themen
Nachrichten
Die Stadt Dortmund vergibt erneut einen Tierschutzpreis: Gesucht werden Kitas, Schulen, Jugendgruppen oder Vereine, die Kindern und Jugendlichen Wissen über Tiere, ihre artgerechte Haltung oder andere Themen rund um den Tierschutz vermitteln.
Services
Für Tiere im Reiseverkehr benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis und bei Reisen außerhalb der EU ein amtliches Gesundheitszertifikat. Mehr erfahren.
Online-Service
Wir informieren rund um das Thema Tiergesundheit. Kontaktinformationen zur Anzeige einer unsachgemäßen Tierhaltung finden Sie hier.
Sie benötigen eine amtstierärztliche Bescheinigung? Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Ordnungsamt - Veterinärwesen. Kontaktdetails – hier.
Wir informieren Sie zu den Vorgaben im Rahmen der Tierschlachtungsmeldung und -genehmigung. Kontaktdaten von Veterinäramt & amtl. Tierarzt – hier.
Online-Service
Das Veterinäramt bittet Sie um Kontaktaufnahme vor Beantragung bzw. Ausfüllen von Antragsformularen, wenn Sie Tiertransporte planen. Mehr – hier.