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Förderprogramme

Förderung für die Freien Darstellenden Künste

Antragstellung

Eine Antragstellung zur Förderung von Projekten (und Wiederaufnahmen) im Jahr 2026 ist bis Montag, 15. Dezember 2025 möglich.

Zur Antragstellung.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Ziel des Förderprogramms ist die Stärkung der Freien Darstellenden Künste als unverzichtbaren Bestandteil der vielfältigen Kulturszene Dortmunds. Das Schaffen eines lebendigen, dynamischen Umfelds, in dem sich künstlerische Freiheit und gesellschaftliche Relevanz gemeinsam entfalten können und das einen Mehrwert für Kulturschaffende und Kulturinteressierte gleichermaßen bietet.

Klanglicht Ensemble
Bild: André Symann
Klanglicht Ensemble
Bild: André Symann

Hintergrund

Theater, Performance, Tanz
Bild: Oskar Neubauer
i can be your translator (icbyt) "besser ist besser"
Bild: Oskar Neubauer

Die Freien Darstellenden Künste sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Vielfalt und des gesellschaftlichen Dialogs in Dortmund. Sie stehen für künstlerische Freiheit, Innovation und ein unabhängiges, teils experimentelles Schaffen, das neue Perspektiven eröffnet und facettenreiche Diskurse anstößt. Mit ihrem reichhaltigen Spektrum – von Theater über Tanz bis hin zu verschiedenen Performance-Ansätzen u. a. – leisten sie einen bedeutenden Beitrag zur kulturellen Stadtentwicklung und laden alle Dortmunder Bürger*innen ein, daran teilzuhaben.

Die Stadt Dortmund und das Kulturbüro erkennen die Bedeutung und das Potenzial der Freien Darstellenden Szene ausdrücklich an und setzen sich dafür ein, ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Als Weiterentwicklung der Richtlinie aus dem Jahr 2019 schafft die Neufassung der Förderrichtlinie ab 2026 gezielte Impulse zur Stärkung künstlerischer Qualität, struktureller Entwicklung und einer überregionalen Sichtbarkeit über das Stadtgebiet hinaus.

Dabei setzen wir auch weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit und ständigen Diskurs mit dem .dott – Dortmunder Tanz- und Theaterszene e. V.

Ziele

Unsere Projektförderung steht für eine zukunftsorientierte Kulturpraxis: Sie fördert nicht nur kreative Prozesse und faire Produktionsbedingungen, sondern ebenso Diversität, Inklusion und Integration sowie Nachwuchsprojekte. Sie lädt Künstler*innen dazu ein, Netzwerke und Synergien zu schaffen und auszubauen, die kulturelle Landschaft Dortmunds aktiv mitzugestalten und weiterzuentwickeln.

Ziel ist ein lebendiges, dynamisches Umfeld, in dem sich künstlerische Freiheit und gesellschaftliche Relevanz gemeinsam entfalten können und das einen Mehrwert für Kulturschaffende und Kulturinteressierte gleichermaßen bietet.

Der Beirat

2026 bis 2027

Die Aufgabe des Beirats Darstellende Künste ist es, im Rahmen seiner Sitzungen und auf Grundlage der Förderrichtlinie, Förderentscheidungen zu den eingereichten Anträgen zu treffen. Dies geschieht nach einer formalen Vorprüfung durch das Kulturbüro. Der Beirat bewertet die vorliegenden Vorhaben nach inhaltlichen und künstlerischen Gesichtspunkten (künstlerischer Anspruch, thematischer und medialer Ansatz, Risikofreudigkeit, Inszenierungsform, produktionstechnische Umsetzung, Kooperationsstruktur u. a.) sowie jenen, die unter Ziffer I.1.4 der Förderrichtline, 150 KB, PDF zu finden sind.

Der Beirat Darstellende Künste wird ab dem 01.01.2026 für die Dauer von zwei Jahren mit den untenstehenden Mitgliedern besetzt.

Fünf Vertreter*innen der Freien Szene, gewählt durch "dott – Dortmunder Tanz- und Theaterszene e. V.":

Zwei Vertreter*innen der Freien Dortmunder Theaterszene

  • Aylin Kreckel (Dramaturgin, Autorin und Produzentin, Koordinatorin dott – Dortmunder Tanz- und Theaterszene e. V.)
  • Darbyn Luisa Kalkuhl (Freischaffende*r Regisseur*in, Leitung Queeres Theater Kollektiv)

Zwei Vertreter*innen der Freien Kulturzentren

  • Christian Aue (Vorsitzender Langer August e. V.)
  • Jens Heitjohann (Künstlerischer Leiter Theater im Depot)

Ein*e Vertreter*in aus dem Bereich Theaterpädagogik

  • Cordula Hein (Freischaffende Schauspielerin, Theaterpädagogin und Regisseurin)

Vier Mitglieder, benannt durch das Kulturbüro:

Zwei Vertreter*innen des Kulturbüros

  • Hendrikje Spengler (Geschäftsbereichsleitung)
  • Roman Schuppert (Referent für die Förderung der Freien Darstellenden Künste)

Zwei Vertreter*innen des Theater Dortmund und der regionalen Hochschulen mit fachlichem Bezug

  • Jasco Viefhues (Produktionsdramaturg am Schauspiel Dortmund)
  • Sandra Biberstein (Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Theaterwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum)

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Eine Antragstellung zur Förderung von Projekten (und Wiederaufnahmen) im Jahr 2026 ist bis Montag, 15. Dezember 2025 möglich.

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Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden im Rahmen dieses Förderprogramms gefördert:

  • Produktionen und Koproduktionen sowie ähnliche Vorhaben der Freien Darstellenden Künste mit Aufführungscharakter vor Publikum, denen ein professioneller Anspruch zugrunde liegt

  • Theaterpädagogische Projekte/Projekte zur Nachwuchsförderung

  • Internationale Gastspiele

  • Internationale Koproduktionen

  • Freiere Formate, ggf. ohne Aufführungscharakter: Zum Beispiel Installationen, Workshops, Symposien, Rechercheprojekte und verschiedene digitale Kunstformen

Förderfähig sind Ausgaben in den Bereichen:

  • Personalkosten (Inklusive Reisekosten bis zur Höhe der Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW)

  • Sachkosten

  • Öffentlichkeitsarbeit

Ein Eigenanteil ist nicht zwingend erforderlich. Drittmitteleinwerbungen werden begrüßt.

Das Kulturbüro orientiert sich bei seinen Förderungen an den vom Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V. empfohlenen Honoraruntergrenzen und bittet die Kulturschaffenden, dies in ihren Ausgaben- und Finanzierungsplänen zu beachten. Sofern neben jener des Kulturbüros auch eine NRW-Landesförderung Bestandteil des Ausgaben- und Finanzierungsplans ist, ist die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich entsprechend einzuhalten.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie Freie Darstellende Künste, 150 KB, PDF

Wiederaufnahmeförderung 2026:

Zusätzlich zum regulären Förderprogramm der Freien Darstellenden Künste, wird im Jahr 2026 eine Wiederaufnahmeförderung für in der Vergangenheit bereits begonnene oder vorläufig abgeschlossene Projekte angeboten.

Im Zuge dessen kann gefördert werden:

  • Die Wiederaufnahme von bereits begonnenen, aber nicht abgeschlossenen Produktionen und Projekten aus den Jahren 2020 bis 2025, die der Förderrichtlinie des Programms zur Förderung der Freien Darstellenden Künste entsprechen.

  • Produktionen und Projekte, die in den Jahren 2020 bis 2025 bereits eine Premiere bzw. öffentliche Aufführung an Bühnen oder im öffentlichen Raum in Dortmund hatten oder digital präsentiert wurden und die der Förderrichtlinie des Programms zur Förderung der Freien Darstellenden Künste entsprechen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz in Dortmund, die ihren Lebensunterhalt maßgeblich als Künstler*innen/Kulturschaffende bestreiten.

  • Vorstandsmitglieder von professionellen Vereinen mit kulturellem Hintergrund oder anderen, vergleichbaren juristischen Personen mit Sitz in Dortmund.

  • Künstlerische Leitung oder Verwaltungsleitung Freier Theaterspielstätten und Freier Kulturzentren aus dem Dortmunder Stadtgebiet.

  • Natürliche und juristische Personen, die ihren Bezug zur Stadt Dortmund und der lokalen Kulturszene (projektbezogen) anderweitig belegen können.

Wie wird gefördert?

Einzureichen ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, 329 KB, PDF mit folgenden Anlagen:

  • Ausführliche Projektbeschreibung, inklusive zeitlichem Ablaufplan.
  • Aussagekräftiger, ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan, 47 KB, XLSX .
  • Angaben/Viten zu den Projektbeteiligten.
  • Kooperationsvereinbarungen/Absichtserklärungen von Spielstätten o. ä. (sofern vorhanden).

Es sind die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass der Projektbeginn nicht vor dem Datum des Zuwendungsbescheids liegen darf. Wenn dies der Fall ist, muss bei Antragstellung ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.

Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung.
Der Beirat (siehe oben) ist bei seinen Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden. Dabei kann es im Rahmen einer Bewilligung dazu kommen, dass die Förderung nicht in voller Höhe der beantragten Summe beschieden wird. Bei positivem Entscheid sind die bewilligten Fördermittel vom Antragstellenden im laufenden Kalenderjahr zu veräußern.

Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderrichtlinie für die Freien Darstellenden Künste, 150 KB, PDF

Wie werden Anträge eingereicht?

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular, 329 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

rschuppert@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Herrn Roman Schuppert
Kampstr. 6
44137 Dortmund

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Urban Art Hand an einer Wand
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Person in einem Ausstellungsraum mit schwebenden Objekt.
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