Amt für Wohnen
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Wohnraumförderung

Eigentumsförderung

Wenn Sie Wohneigentum erwerben oder bauen möchten, können Sie die Eigentumsförderung des Landes NRW beantragen. Diese umfasst ein Darlehen, welches mit 0,5 % verzinst wird und außerdem wird Ihnen ein Teil des Förderdarlehens erlassen (Tilgungsnachlass).

Fragen rund um die Eigentumsförderung

Wie hoch ist das Förderdarlehen?

Das Darlehen ist von Ihrer Familien- und Haushaltssituation abhängig. Das Grunddarlehen beträgt für die Einkommensgruppe A 177.000 Euro und für die Einkommensgruppe B 106.000 Euro zuzüglich eines Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) in Höhe von 23.000 Euro.

Darüber hinaus kann das Grunddarlehen um 11.500 Euro erhöht werden, wenn die Immobilie barrierefrei ist. Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 Euro gewährt werden. Im Neubau sind außerdem Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten sowie das Bauen mit Holz möglich.

Wie ist die Förderung gestaltet?

Auf das Grunddarlehen sowie auf den Familienbonus werden 10 % Tilgungsnachlass gewährt. Auf das Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte beträgt der Tilgungsnachlass ebenfalls 10 %, auf alle weiteren Zusatzdarlehen 50 %.

Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von mindestens 30 Jahren und wird mit 0,5 % p.a. verzinst. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und die Tilgungsrate 2 % bei Bestanderwerb und 1 % bei Neubau oder Ersterwerb.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung können Haushalte unabhängig von ihrer Größe und Zusammensetzung beantragen. Die Förderung von Einzelpersonen ist ebenfalls möglich.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Es werden nur Haushalte gefördert, deren Jahreseinkommen unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.

Sollte die Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschritten werden, ist dieser Haushalt der Einkommensgruppe B zugehörig. Dies bedeutet, dass das Förderdarlehen geringer ist.

Hierbei ist das Jahresbruttoeinkommen, abzüglich Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und pauschal je 12 % für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen maßgebend. Gerne können wir prüfen, ob Ihr Haushalt diese Grenze einhält. Hierzu gehen Sie bitte ins Serviceportal und nehmen über das Formular "Beratung Eigentumsförderung" zu uns Kontakt auf.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Dortmund und auf der Website der NRW.Bank.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie auch im Serviceportal unsere Kontaktdaten und können auch das Formular "Beratung Eigentumsförderung" ausfüllen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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