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Wohnraumförderung

Erwerb von Belegungsbindungen (Wohnungsbindungen)

Sie können der Stadt Dortmund mehrjährige Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnobjekten einräumen. Im Gegenzug erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss, der sich nach der Größe und der Dauer der Zweckbindung richtet.

Fragen rund um den Erwerb von Belegungsbindungen

Was wird gefördert?

Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, können Sie der Stadt Dortmund eine befristete Zweckbindung an Ihrem Mietwohnraum einräumen. Wahlweise wird die Zweckbindung über fünf oder zehn Jahre begründet.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss beträgt je Monat der Zweckbindung und Quadratmeter Wohnfläche:

  • Bei freien Wohnungen 2,00 €
  • Bei vermieteten Wohnungen 2,00 € und
  • Bei Wohnungen, die sich noch in der Zweckbindung befinden 1,00 €

Beispielsweise könnte die Stadt Dortmund eine zehnjährige Bindung an einer derzeit freien Wohnung mit 70 qm Wohnfläche für 16.800 € ankaufen.

Welche Bindungen würde ich eingehen?

Die Wohneinheiten würden einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Dies bedeutet, dass der Stadt Dortmund ein Benennungs- und Besetzungsrecht zugunsten wohnberechtigter Haushalte (mit Wohnberechtigungsschein) eingeräumt wird und die Miete preisgebunden ist.

Welche Voraussetzungen bestehen?

  • Die Wohnung liegt in Dortmund
  • Es gibt einen Bedarf an dem Ankauf der Belegungsbindungen
  • Die Wohnung ist frei, wird in den kommenden sechs Monaten frei oder wird bereits von einem wohnberechtigten Haushalt genutzt
  • Die Wohnung eignet sich nach Lage, Größe, Ausstattung und Instandhaltungszustand zum Ankauf von Belegungsbindungen

Der Wohnraum muss für den Ankauf von Belegungsbindungen geeignet sein. Die Eignung wird im Rahmen einer Ortsbesichtigung festgestellt.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir zunächst Kontakt zum Team Wohnraumförderung des Amtes für Wohnen aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie unten. Das Antragsformular können Sie hier, 259 KB, PDF herunterladen.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Dortmund und auf der Website der NRW.BANK.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie im Serviceportal unsere Kontaktdaten und können auch das Formular "Beratung Eigentumsförderung" ausfüllen.

Hinweis

Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44122 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
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    Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

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