Wohnraumförderung
Sie können der Stadt Dortmund mehrjährige Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnobjekten einräumen. Im Gegenzug erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss, der sich nach der Größe und der Dauer der Zweckbindung richtet.
Wenn Sie über geeigneten Wohnraum verfügen, können Sie der Stadt Dortmund eine befristete Zweckbindung an Ihrem Mietwohnraum einräumen. Wahlweise wird die Zweckbindung über fünf oder zehn Jahre begründet.
Der Zuschuss beträgt je Monat der Zweckbindung und Quadratmeter Wohnfläche:
Beispielsweise könnte die Stadt Dortmund eine zehnjährige Bindung an einer derzeit freien Wohnung mit 70 qm Wohnfläche für 16.800 € ankaufen.
Die Wohneinheiten würden einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Dies bedeutet, dass der Stadt Dortmund ein Benennungs- und Besetzungsrecht zugunsten wohnberechtigter Haushalte (mit Wohnberechtigungsschein) eingeräumt wird und die Miete preisgebunden ist.
Der Wohnraum muss für den Ankauf von Belegungsbindungen geeignet sein. Die Eignung wird im Rahmen einer Ortsbesichtigung festgestellt.
Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir zunächst Kontakt zum Team Wohnraumförderung des Amtes für Wohnen aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie unten. Das Antragsformular können Sie
Weitere Informationen finden Sie im
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie im Serviceportal unsere Kontaktdaten und können auch das Formular "Beratung Eigentumsförderung" ausfüllen.
Während der nachfolgenden Öffnungszeiten steht das Team Wohnraumförderung für eine persönliche oder telefonische Beratung zur Verfügung. Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung. Individuelle Gesprächstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ab 13:00 Uhr nur mit Termin. Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
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