Infektion und Hygiene
Als Infektionskrankheiten werden die Krankheiten bezeichnet, die durch das Eindringen von Krankheitserregern in den menschlichen Körper und deren anschließenden Vermehrung hervorgerufen werden. Solche Krankheitserreger können Viren, Bakterien, Pilze oder Parasiten sein.
Manche diagnostizierte Infektionskrankheiten müssen zur besseren Überwachung an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die benötigten Formulare für die Meldung meldepflichtiger Erkrankungen finden Sie unter dem Ordnungspunkt "Infektion und Hygiene" in unserem Download-Bereich. Bitte schicken Sie die ausgefüllten Formulare an:
Gesundheitsamt Dortmund
Infektionsschutz, Hygiene, Umweltmedizin
Hoher Wall 9-11
44137 Dortmund
oder per E-Mail an: g532ges.aufsicht@stadtdo.de
oder per Fax an: 0231 5 02 35 92
Masern sind sehr ansteckend und können einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf nehmen. Eine Impfung kann vor der Erkrankung schützen.
Das Masernschutzgesetz schreibt für Besuchende und Beschäftigte bestimter Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern vor. Das Gesundheitsamt Dortmund hat dafür ein Serviceportal eingerichtet.
Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung - und keinesfalls harmlos.
Die Masern-Schutzimpfung bietet einen sehr hohen Schutz vor einer Masernerkrankung und hält nach zweimaliger Impfung normalerweise ein Leben lang an.
Das Masernschutzgesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschafts- und Ausbildungseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern.
Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder Schule gegen die Masern immunisiert worden sind.
Alle Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Beschäftigte in Unterkünften für Asylbewerber- und Geflüchtete sowie Tagespflegepersonen müssen gegen Masern geimpft oder immun sein – sofern sie nach 1970 geboren sind.
Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit von Personen den Impfschutz oder die Immunität gegen Masern überprüfen.
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Informationen zum Schwerbehindertenrecht des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen erhalten Sie hier.
Wir informieren über die versorgungsärztliche Begutachtung nach dem Sozialgesetzbuch 9 – Rehabilitation & Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Seniorenbüros in Dortmund: Kostenlose Beratung & Hilfe für ältere Menschen und pflegende Angehörige in allen Stadtbezirken.
Veröffentlichung von Ergebnisberichten nach § 14 Abs. 9 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG) von Einrichtungen in Dortmund
Der Dortmunder Wegweiser Pflege bietet Ihnen eine umfassende Übersicht an ambulanten Diensten & Pflegeeinrichtungen. Kontaktdetails finden Sie hier.
Von Vorträgen bis Tanz bieten Dortmunds städtische Begegnungszentren vielseitige Aktivitäten für Senior*innen. Alle Standorte sind barrierefrei.
Wilhelm-Hansmann-Haus (WHH): Treffpunkt, Beratung & Kultur für Senior*innen in zentraler Lage Dortmunds. Über 40 Jahre Begegnung und Unterstützung.
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