1. Themen
  2. Planen & Bauen
  3. Bauvorschriften & Verfahren
  4. Bauordnung
  5. Kampfmittel
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Fachbereichsstartseite

Bauordnung

Kampfmittel

Wer muss sein Grundstück auf Kampfmittel untersuchen lassen?

Wenn bei Bauarbeiten in den Boden gegraben werden soll, müssen Sie vorher vom Ordnungsamt untersuchen lassen, ob sich dort Kampfmittel befinden. Das sind Bomben, Munition und Munitionsteile (z. B. Patronen, Granaten). Sehr häufig finden sich in Dortmund zum Beispiel Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg.

Wie kann ich mein Grundstück auf Kampfmittel untersuchen lassen?

Sie stellen einen Antrag beim Ordnungsamt. Daraufhin untersucht der Kampfmittel-Beseitigungsdienst historische Luftbilder der Alliierten. Erhärtet sich dabei der Verdacht auf Kampfmittel, suchen die Fachleute zum Beispiel Bauflächen und Baugruben ab. Dann entschärfen und entfernen sie die Blindgänger. Erst danach erlaubt Ihnen das Ordnungsamt, mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Antrag auf Luftbildauswertung herunterladen

Planen Sie große Sonderbauten müssen Sie keinen Antrag stellen. Dann prüft die Bauaufsicht, ob das Grundstück in einer Kampfmittel-Verdachtsfläche liegt und beteiligt das Ordnungsamt. Das gilt für große Sonderbauten gemäß § 65 BauO NRW i. V. m. § 50 Abs. 2 BauO NRW.

Gibt es in Dortmund viele Kampfmittel?

Regelmäßig werden in Dortmund bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden – auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Orte, an denen Kampfmittel liegen können, heißen Kampfmittel-Verdachtsgebiete. Dies trifft auf einen großen Teil des Dortmunder Stadtgebiets zu. Das Ordnungsamt kann anhand von Karten einschätzen, welche Kriegshandlungen wo stattgefunden haben.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Auslöser für Überprüfungen von Grundstücken sind in der Regel genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Sie müssen Ihr Grundstück jedoch auch überprüfen lassen bei den verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 62 BauO. Wenn Sie bauen wollen, müssen Sie nachweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht. Dies regelt der § 13 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist gemäß § 1 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) Aufgabe der Ordnungsbehörden. Unterstützt wird das Dortmunder Ordnungsamt dabei vom Kampfmittel-Beseitigungsdienst Westfalen-Lippe der Bezirksregierung Arnsberg. Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittel-Beseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.

Wie genau die Zusammenarbeit abläuft, regelt die Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittel-Beseitigungsdienst.

Weitere Informationen

Hinweis

Es wird empfohlen mindestens drei Monate vor Bauantragsstellung einen Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund zu stellen.

Mit dem Bauantrag teilen Sie dies bitte dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit.

Gebühren

Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind für den/die Antragsteller*in gebührenfrei. Zusätzlich zu der Gebühr für den Auszug aus der DGK 5 können noch Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, z. B. durch das Freiräumen von Bewuchs, Pflasterung, Aufbauten, Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen.

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bauaufsicht

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Freistuhl 7
44137 Dortmund
Nur nach Terminvereinbarung
  • Montag
    Geschlossen
  • Dienstag
    Geschlossen
  • Mittwoch
    Geschlossen
  • Donnerstag
    bis
  • Freitag
    Geschlossen
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

Antragsformulare und Bescheinigungen

Antragsformulare und Bescheinigungen aus dem Bauportal

Bauglossar

Informationen zum Bauglossar des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Infoblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Infoblätter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund. Jetzt als PDF downloaden!

Bauantrag digital/analog

Informationen vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Einreichung eines vollständigen Bauantrages in Dortmund

Baulasten

Baulasten: Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer in Dortmund. Informationen zu rechtlichen Auswirkungen und Anforderungen.

Veröffentlichungen

Informationen zu Veröffentlichungen des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Fliegende Bauten

Wichtige Informationen für Schausteller, Hersteller und Vereine zur Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Stände, Karusselle etc.).

Kampfmittel

Informationen zum Thema "Kampfmittel" des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Gebühren

Informationen zur Gebührenordnung des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.

Satzungen

Informationen zu Satzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund