Bauordnung
Kampfmittel
Wer muss sein Grundstück auf Kampfmittel untersuchen lassen?
Wenn bei Bauarbeiten in den Boden gegraben werden soll, müssen Sie vorher vom Ordnungsamt untersuchen lassen, ob sich dort Kampfmittel befinden. Das sind Bomben, Munition und Munitionsteile (z. B. Patronen, Granaten). Sehr häufig finden sich in Dortmund zum Beispiel Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg.
Wie kann ich mein Grundstück auf Kampfmittel untersuchen lassen?
Sie stellen einen Antrag beim Ordnungsamt. Daraufhin untersucht der Kampfmittel-Beseitigungsdienst historische Luftbilder der Alliierten. Erhärtet sich dabei der Verdacht auf Kampfmittel, suchen die Fachleute zum Beispiel Bauflächen und Baugruben ab. Dann entschärfen und entfernen sie die Blindgänger. Erst danach erlaubt Ihnen das Ordnungsamt, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Antrag auf Luftbildauswertung herunterladen
Planen Sie große Sonderbauten müssen Sie keinen Antrag stellen. Dann prüft die Bauaufsicht, ob das Grundstück in einer Kampfmittel-Verdachtsfläche liegt und beteiligt das Ordnungsamt. Das gilt für große Sonderbauten gemäß § 65 BauO NRW i. V. m. § 50 Abs. 2 BauO NRW.
Gibt es in Dortmund viele Kampfmittel?
Regelmäßig werden in Dortmund bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden – auch Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Orte, an denen Kampfmittel liegen können, heißen Kampfmittel-Verdachtsgebiete. Dies trifft auf einen großen Teil des Dortmunder Stadtgebiets zu. Das Ordnungsamt kann anhand von Karten einschätzen, welche Kriegshandlungen wo stattgefunden haben.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Auslöser für Überprüfungen von Grundstücken sind in der Regel genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Sie müssen Ihr Grundstück jedoch auch überprüfen lassen bei den verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 62 BauO. Wenn Sie bauen wollen, müssen Sie nachweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht. Dies regelt der § 13 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist gemäß § 1 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) Aufgabe der Ordnungsbehörden. Unterstützt wird das Dortmunder Ordnungsamt dabei vom Kampfmittel-Beseitigungsdienst Westfalen-Lippe der Bezirksregierung Arnsberg. Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittel-Beseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.
Wie genau die Zusammenarbeit abläuft, regelt die Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittel-Beseitigungsdienst.
Weitere Informationen
Es wird empfohlen mindestens drei Monate vor Bauantragsstellung einen Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund zu stellen.
Mit dem Bauantrag teilen Sie dies bitte dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit.
Gebühren
Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind für den/die Antragsteller*in gebührenfrei. Zusätzlich zu der Gebühr für den Auszug aus der DGK 5 können noch Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, z. B. durch das Freiräumen von Bewuchs, Pflasterung, Aufbauten, Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen.
Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Bauaufsicht
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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MontagGeschlossen
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DienstagGeschlossen
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MittwochGeschlossen
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Donnerstagbis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
Antragsformulare und Bescheinigungen aus dem Bauportal
Informationen zum Bauglossar des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie eine Übersicht der Infoblätter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund. Jetzt als PDF downloaden!
Informationen vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Einreichung eines vollständigen Bauantrages in Dortmund
Baulasten: Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer in Dortmund. Informationen zu rechtlichen Auswirkungen und Anforderungen.
Informationen zu Veröffentlichungen des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Wichtige Informationen für Schausteller, Hersteller und Vereine zur Genehmigungsstelle für Fliegende Bauten (Zelte, Bühnen, Stände, Karusselle etc.).
Informationen zum Thema "Kampfmittel" des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Informationen zur Gebührenordnung des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Informationen zu Satzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund