Cityentwicklung
Ein Citymanagement zunächst durch einen beauftragten Dienstleister und ein Verfügungsfonds zur Soforthilfe tragen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Dortmunder City bei. Beide Instrumente hat der Rat der Stadt Dortmund im November 2022 beschlossen.
Grundlage hierfür ist der 2021/22 durchgeführte Prozess "Miteinander. Mitte. Machen.", den das Planungsbüro Stadt + Handel im Auftrag der Stadt Dortmund koordiniert hat.
Das Citymanagement soll an die bisherigen Aktivitäten zur Stärkung der City anknüpfen, das Zusammenspiel zwischen Stadt und privaten Innenstadtakteur*innen unterstützen, Beratung anbieten und mit eigenen Projekten Akzente setzen.Die geplanten Aufgaben des Citymanagements liegen unter anderem in
Die Stadtverwaltung strebt ein stadtgetragenes Citymanagement an: Ähnlich wie der Nachtbeauftragte soll der/die City-Manager*in bei der Stadt angestellt werden, aber in einer Stabsstelle weitgehend frei agieren können, auch über die Grenzen von Fachbereichen und Hierarchieebenen hinweg. Zwei weitere volle Stellen im Team sollen dem*der Citymanager*in den Rücken freihalten für die Fokussierung auf Vernetzung, Austausch und konkrete Projekte.
Ein Umstieg auf einpartnerschaftlich von der Stadt sowie privaten Akteur*innen getragenes Citymanagement zu einem späteren Zeitpunkt wäre damit nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung über das Modell des stadtgetragenen Citymanagements trifft der Rat.
Der City-Verfügungsfonds zur finanziellen Soforthilfe wird mit einem Budget von jährlich bis zu 180.000 Euro ausgestattet, das zu gleichen Teilen aus den Mitteln der Stadt und von privaten City-Akteur*innen stammt. Innerhalb des Budgets wird somit jeder privat eingebrachte Euro durch die Stadt Dortmund verdoppelt. Unterstützt werden sollen aus diesem Topf nicht-kommerzielle Aktivitäten, die zur Aufwertung und Belebung der Dortmunder City und ihrer Quartiere beitragen.Über die Verwendung der Mittel soll eine durch private und öffentliche Akteure besetzte Jury auf Grundlage der erarbeiteten Quartiersprofile entscheiden. Die Geschäftsordnung des Fonds und die Besetzung der Jury werden in einem nächsten Schritt festgelegt.
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