Ordnungsamt
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Ausländerbehörde

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Bei der Online-Terminvergabe werden Ihnen die frühestmöglichen Termine angezeigt. Bitte beachten Sie, dass der elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in der Regel eine Produktionsdauer von 6 Wochen hat.
Wir haben keinen Einfluss auf die Herstellungszeiten bei der Bundesdruckerei.
Sie können Ihren Online beantragten Termin selber verschieben oder löschen, beachten Sie dazu bitte die Hinweise in Ihrer Terminbestätigungsmail.

Für die Abholung können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Den hierzu notwendigen Vordruck finden Sie hier: Vollmacht [pdf, 43 kB], 43 KB, PDF

Sollten Sie aus dringenden Gründen einen noch früheren Termin, als die online angebotenen benötigen, können Sie eine Terminanfrage direkt über unser Serviceportal stellen.
Übersenden Sie jedoch bitte entsprechende Nachweise für die Dringlichkeit mit Ihrer Terminanfrage.
Ein dringender Grund könnte bspw. sein:

  • wenn das Vorhandensein Ihres Aufenthaltstitels im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsaufnahme oder Ihrer Erwerbstätigkeit steht und zwingend erforderlich ist (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers o. ä.) oder
  • wenn Sie aus dringenden dienstlichen Gründen verreisen müssen (Nachweis durch Schreiben Ihres Arbeitgebers, Angaben zum Reisegrund)
Keine dringenden Gründe sind bspw. Urlaubsreisen.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Aufzählungen nicht abschließend sind.
Nach Prüfung Ihres Anliegens und ggf. Anerkennung der Gründe erhalten Sie via E-Mail eine Einladung zum Termin samt der zur Abholung mitzubringenden Unterlagen.

Ordnungsamt - Ausländer-& Staatsangehörigkeitsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum Bürgerdienste International

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Olpe 1
44122 Dortmund

Die allgemeinen Öffnungszeiten entfallen. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Kontaktformular möglich.

Die Ausländerbehörde ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 15.30 Uhr telefonisch zu erreichen.

Mehr zum Thema

"lokal willkommen"

Beratung, Unterstützung und Informationen für Zugewanderte, Nachbar*innen sowie Freiwillige in Dortmund

Services

Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Visa-Angelegenheiten, ausländische Studierende und Fachkräfte

Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen

Aufenthalte aus humanitären Gründen

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Themen

Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen der Ausländerbehörde der Stadt Dortmund.

Ausländische Studierende und Fachkräfte

Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Aufenthalte aus humanitären Gründen

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Städtische Asylstelle

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Services

Entdecken Sie die Services zum Thema Ausländerwesen der Stadt Dortmund: Reiseausweise sowie Versagungs- und Ausweisungsverfahren.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Themen

Themen zum Bereich Geflüchtete in Dortmund des Sozialamtes der Stadt Dortmund

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.