Förderprogramme
Förderung für Steckersolargeräte
Um den Klimaschutz voranzutreiben und den Einsatz erneuerbarer Energien weiter auszubauen hat der Rat der Stadt Dortmund ein Programm zur Förderung von Steckersolargeräten beschlossen.
Steckersolargeräte sind kleine Photovoltaiksysteme aus ein oder zwei Modulen, die oft auch Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlage genannt werden. Diese können zum Beispiel an Balkonen, Terrassen oder Garagen angebracht werden. Durch das Förderprogramm unterstützt die Stadt Dortmunder Bürger*innen, einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Steckersolargeräte verringern effektiv den CO2-Ausstoß, da sie direkt aus dem Sonnenlicht die benötigte Energie für Haus oder Wohnung bereitstellen.
Privatpersonen können einen Zuschuss von 50 % für den Kauf eines Steckersolargerätes erhalten. Mit dem Sozialbonus werden sogar bis zu 95 % der Kosten gefördert.
Eine Antragstellung ist möglich, solange entsprechende Fördermittel für dieses Programm zur Verfügung stehen. Die Anträge können beim Umweltamt eingereicht werden.
Fragen und Antworten
Was wird gefördert?
Gefördert werden 50 % der förderfähigen Kosten für den einmaligen Kauf eines Steckersolargerätes einschließlich Wechselrichter, Anschlusskabel und Montagehalterung, maximal jedoch 500 Euro pro Steckersolargerät.
Für Sozialbonus-Berechtigte beträgt der Zuschuss 95 % der als förderfähig anerkannten Kosten bzw. maximal 950 Euro.
Hinweis: Sozialbonus-berechtigt sind Personen, die einkommensabhängige Transferleistungen empfangen. Zu einkommensabhängigen Transferleistungen gehören im Sinne der Förderrichtlinie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (KIZ), Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder BAföG.
Der Caritas Energiesparservice unterstützt Personen, die einkommensabhängige Transferleistungen erhalten, bei der Beantragung dieses Förderprogramms und bei der Registrierung beim Marktstammdatenregister. Darüber hinaus besteht die freiwillige Möglichkeit an der Energiesparberatung der Caritas teilzunehmen, um die eigene Energienutzung zu optimieren.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie. Dort finden Sie auch eine Auflistung der Unterlagen, die dem Förderantrag beizufügen sind.
Wer kann Zuschüsse beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Mieter*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümer*innen von Wohnungen oder Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes von Dortmund sind.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Förderfähige Steckersolargeräte
- haben ein Einzel- oder Doppelmodul
- verfügen über eine CE-Kennzeichnung
- betreiben den Wechselrichter mit Konformitätsnachweis gem. VDE-AR-N 4105 Netzanschlussnorm für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- überschreiten eine Abgabeleistung des Wechselrichters von 400 Watt (Einzelmodul) bzw. 800 Watt (Doppelmodul) nicht
- haben eine Montagehalterung für eine Balkonbrüstung oder eine Wand, andernfalls eine Aufständerung
- Bei Mietverhältnissen ist eine Erlaubnis des*r Vermieters*in erforderlich.
- Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Stadt Dortmund umgesetzt werden.
In welchen Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen?
Steckersolargeräte, die in Eigenleistung gebaut wurden oder der Erwerb oder die Verwendung von gebrauchten Steckersolargeräten sowie neuer Steckersolargeräte in Verbindung mit gebrauchten Bauteilen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anschaffung des Steckersolargerätes sowie der Abschluss von Leistungs- und Lieferverträgen vor Bewilligung des Zuschusses durch die Stadt Dortmund.
Welche Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden?
- Antragsformular - ausgefüllt und unterschrieben
- Angebot für ein Steckersolargerät mit Bezeichnung und Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen. Dem Angebot sind die Produktdatenblätter mit technischen Angaben zum Steckersolargerät sowie dem Wechselrichter beizufügen.
- Bei Mietverhältnissen: Mietvertrag sowie eine schriftliche Erlaubnis des*r Vermieters*in (z.B. durch den Vordruck, den Sie unten auf dieser Seite unter Downloads und Links finden)
- Ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Bei Beantragung des Sozialbonus: aktueller Bewilligungsbescheid
Die Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Solarwechselrichtern für Steckersolargeräte und rät: Es sollte eine deutsche Bedienungsanleitung und deutsche Händleradresse vorhanden sein, ansonsten ein europäischer Ansprechpartner, unter welcher der Anbieter oder seine Partner erreicht werden können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden. Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen sind vorhanden. Informieren kann man sich in jedem Fall vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest.
Downloads und Links
Vor der Antragstellung auf eine Förderung kann eine Beratung zu Steckersolargeräten im dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz in Anspruch genommen werden. Eine Kaufberatung kann nicht stattfinden.
Mehr Informationen zum Thema Steckersolargeräte sowie eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Inbetriebnahme finden Sie hier.
Die Wirtschaftlichkeit eines persönlichen Steckersolargeräts kann mit dem
Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Wegen Umzug vorübergehend geschlossen
Das dlze befindet sich aktuell im Umzug an seinen neuen Standort:
Freistuhl 7, E.ON Tower,
44137 Dortmund
Bis der Umzug abgeschlossen ist, bleibt das dlze leider geschlossen.
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