Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund
Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert vor dem Hintergrund spezieller Bedürfnisse und Lebenslagen die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen (Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/ Sport/ Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Partizipation und Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie barrierefreie Kommunikation und Information) selbstbestimmt und gleichberechtigt (zusammen-) leben.
Allgemeine Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sind (s. Artikel 3 UN-BRK):
- Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung
- Nichtdiskriminierung
- volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft
- Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt
- Chancengleichheit
- Barrierefreiheit
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
Weitere Informationen
Stadt Dortmund - Inklusionsbeauftragte
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Inklusionsbeauftragte Mareike Schimmelpfennig
Informationen über spezielle Hilfen für Kinder in Dortmund
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Kontaktinformationen des Bereichs Geflüchtete in Dortmund im Dortmunder Sozialamt
Services des Bereichs Geflüchtete in Dortmund des Dortmunder Sozialamtes
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Anspruch, Leistungen und Voraussetzungen nach dem SGB IX.
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Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
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Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Eine Übersicht zur Koordinierungsstelle Einsamkeit der Stadt Dortmund
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Services der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund.
Hier finden Sie eine Übersicht der Themen der Behindertenbeauftragten der Stadt Dortmund.
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