Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
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  2. Inklusion & Menschen mit Behinderung
  3. Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK

Inklusionsbeauftragte der Stadt Dortmund

Dortmunder Koordinierungsstelle UN-BRK

Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert vor dem Hintergrund spezieller Bedürfnisse und Lebenslagen die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Ziel der UN-BRK ist es, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen (Erziehung und Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Kultur/ Sport/ Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Partizipation und Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit sowie barrierefreie Kommunikation und Information) selbstbestimmt und gleichberechtigt (zusammen-) leben.
Allgemeine Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sind (s. Artikel 3 UN-BRK):

  • Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung
  • Nichtdiskriminierung
  • volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft
  • Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt
  • Chancengleichheit
  • Barrierefreiheit
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.




Weitere Informationen

Stadt Dortmund - Inklusionsbeauftragte

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44135 Dortmund

Inklusionsbeauftragte Mareike Schimmelpfennig

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Links und Downloads

Hier erhalten Sie wichtige Informationen und Links zum Thema "Menschen mit Behinderungen" in Dortmund.