Bußgeldstelle
Melderecht
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Nichterfüllen der Meldepflichten.
- Verbotswidriges Anmelden für eine Wohnung, obwohl Sie diese nicht bezogen haben.
- Verbotswidriges Abmelden für eine Wohnung, obwohl Sie diese noch bewohnen.
Die untern aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
Weitere Informationen
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Ordnungswidrigkeiten setzen sich nicht nur aus Verstößen, sondern aus Pflichten zusammen, die zum Schutz der Mitmenschen eingehalten werden sollen.
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