Bitte beachten Sie, dass im Westfalenpark Grillen nicht erlaubt ist.
Hunde dürfen - an der kurzen Leine - in den Park. Wir bitten wegen unserer Tiere um Berücksichtigung!
Hundehalter werden gebeten, mit Papiertüten, die auch an den Parkeingängen erhältlich sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen.
Die Benutzung und das Mitführen von Zweirädern, Skateboards und Go-Karts, Rollschuhen/Inliner und ähnlichen Fortbewegungsmitteln, die mit Unfallgefahren verbunden sind, ist untersagt. Ausgenommen sind Dreiräder, Laufräder, Fahrräder mit Stützrädern und ähnliches für Kinder unter 6 Jahren.
Auch Tretroller fallen unter das Mitnahmeverbot.
Auf die Kleinen wartet unsere Bollerwagenflotte! Für eine lange und erholsame Spazierfahrt oder ein lustiges Picknick leihen wir die Wagen gern kostenlos aus.
Bitte melden Sie sich am Eingang Ruhrallee, dort werden die Bollerwagen ausgegeben.
Der Erste-Hilfe-Raum ist in der Sanitätsstelle am Buschmühlenteich zu finden. Bei Großveranstaltungen im Bereich Buschmühle sind hier Sanitäter stationiert.
Am Eingang Ruhrallee gibt es einen Wickelraum, der Schlüssel ist dort beim Kassenpersonal erhältlich. Ein weiterer Wickelraum ist in der Sanitätsstelle am östlichen Ende des Buschmühlentteich untergebracht. Dieser ist allerdings nur an Großveranstaltungstagen geöffnet.
Die Parkgebühren am südlichen Teil des von der Fa. SBB Dortmund bewirtschafteten Parkplatzes F2 (Eingang Blütengärten) wurden an veranstaltungsfreien Tagen für Westfalenparkbesucher auf 2 Euro gesenkt. Die reduzierte Parkgebühr gilt nur auf diesem Parkplatz und wird bei der Einfahrt auf den Parkplatz erhoben.
Für gehbehinderte Besucherinnen und Besucher stellen wir kostenlos Rollstühle zur Verfügung. Bitte reservieren Sie sie rechtzeitig unter 0231 50-26100.
Der Westfalenpark ist auf den meisten Wegen für RollstuhlfahrerInnen nutzbar. Auch an der Seebühne gibt es im Tribünenbereich Platz für Rollstühle. Eine kommunikative Unterstützung bei Veranstaltungen ist leider nicht vorhanden.
BegleiterInnen von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B haben freien Eintritt in den Park.
Aufgrund von Sicherheitsvorschriften ist Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Auffahrt auf den Florianturm leider nicht gestattet. Bitte beachten Sie die Hinweise des am Turm eingesetzten Personals.
Da der Park von Norden (Eingänge Ruhrallee, Florianstraße und Kaiserhain) nach Süden (Eingänge Buschmühle, Hörde) hin um ca. 40 m abfällt, gibt es eine gute Alternative für mobilitätsbeeinträchtigte Personen, sich Gefälle bzw. Steigung zu ersparen: Sie können die Kleinbahn benutzen, die einen Extra-Stopp am Buschmühlenteich einlegt. Die Kleinbahn verfügt auch über Plätze für RollstuhlfahrerInnen (Um vorherige Anfrage wird gebeten unter Tel. (0231) 12 46 46).
Behindertentoiletten finden Sie
Informationen zum Lichterfest für Menschen mit Behinderungen
Behindertenparkplätze gibt es am Eingang Florianstraße, allerdings in begrenzter Menge. Sie sind deshalb schnell belegt.
Aus diesem Grund bieten wir Rollstuhlfahrer/innen und Menschen mit Behinderungen, die auf Begleitpersonen angewiesen sind, an, sich mit dem Fahrzeug bis zum Eingang Florianstraße bringen oder von dort abholen zu lassen. Die Zufahrt zur Florianstraße ist von der B 1 über die Straße Am Kaiserhain möglich.
Fahrzeuge, die als Behindertentransportfahrzeuge gekennzeichnet sind oder deren Insassen ihren Behindertenausweis mit dem Zusatz (B) für die erforderliche Begleitung vorweisen, werden an der dortigen Straßensperre durchgelassen.
Allerdings gilt diese Regelung nur für das Hinbringen und Abholen – die Fahrzeuge selbst müssen auf den regulären Parkplätzen abgestellt werden.
Die brandschutzrechtlichen Vorschriften für den Florianturm sehen Nutzungseinschränkungen für die Turmauffahrt vor.
Zu dem Personenkreis, für den eine Beschränkung gilt, zählen u.a. Menschen mit einer offensichtlichen Gehbehinderung (Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen) oder Personen mit anderen Mobilitätsbehinderungen, wenn sie z. B. auf eine Beatmungshilfe angewiesen sind. Diese Aufzählung ist beispielhaft.
Ein(e) mobilitätsbehinderte(r) Jahreskartenkäufer(in) kann deshalb leider nicht das gesamte Leistungsangebot der Jahreskarte nutzen. Der Westfalenpark möchte nun zukünftig zum Ausgleich dann zwei Freikarten für die Kleinbahn im Westfalenpark mit der Jahreskarte übergeben.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot ausschließlich für den Jahreskartenkauf an den Eingängen Ruhrallee und Florianstraße gilt. Die Freikarten sind nicht übertragbar und können nur von dem Jahreskartenkunden / der Jahreskartenkundin in Verbindung mit der persönlichen Jahreskarte eingelöst werden.
Wenn Sie auf eine Begleitperson angewiesen sind, erhalten Sie vier Freikarten.
Dieses Angebot gilt nicht für Personen, die nur kurzfristig in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.