- unterstützt vom Gericht zum Betreuer eingesetzte Personen (rechtliche Vertreter) bei Aufgaben nach dem Betreuungsrecht gem. § 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- wirkt auf ausreichende Angebote zur Einführung und Fortbildung von Betreuern in Kooperation mit Dortmunder Betreuungsvereinen hin
- richtet sich mit dem Beratungsangebot vor allem an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Unter dem Leitgedanken der Betreuungsvermeidung informiert die Betreuungsstelle über
- Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen und
- die Möglichkeiten der Inanspruchnahme des örtlichen psychosozialen Hilfesystems im Vorfeld von Betreuung
Aktuell seit dem 01.07.2005 bietet die Betreuungsbehörde zusätzlich folgende Leistungen an:
- Beratung von bevollmächtigten Personen (im Rahmen einer Vorsorgevollmacht)
- Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (Notwendige Unterlagen: Nicht unterschriebene Vorsorgevollmacht und Bundespersonalausweis; Gebühren: 10 Euro)