Die Stadtverwaltung Dortmund ist als Dienstleistungsunternehmen auf das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Ihre Motivation, Leistungsbereitschaft und Gesundheit sind damit elementare Grundpfeiler für eine zuverlässige und zukunftsfähige Aufgabenwahrnehmung.
Dem stehen neue Arbeitsanforderungen und zunehmende Belastungen gegenüber. Flexiblere Gestaltungen der Arbeitszeit, Arbeitsplatzwechsel als Fazit notwendiger Veränderungsprozesse und ein steigender Altersdurchschnitt sind nur einige Herausforderungen, denen man systematisch begegnen muss.
Im Fokus stehen daher die Arbeitsbedingungen und die persönliche Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.
Diese Herausforderungen werden mit einem strukturierten Betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsmanagement angenommen. Damit das Fachwissen der Spezialisten durch Synergieeffekte optimal genutzt wird, wurden vier Dienste - Arbeitsmedizin (AMD), Arbeitssicherheitstechnik (ASD), Beratungsstelle für Beschäftigte (BS) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) - in einer neuen Organisationsstruktur zusammengeführt.
Die Hauptaufgabe des arbeitsmedizinischen Dienstes ist die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der Stadtverwaltung sowie nach Arbeitssicherheitsgesetz die Beratung der "Verantwortlichen im Arbeits- und Gesundheitsschutz" in den Fachbereichen in allen arbeitsmedizinischen und organisatorischen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Der arbeitssicherheitstechnische Dienst der Stadtverwaltung Dortmund übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Hauptaufgabe ist die fachliche Beratung der einzelnen Fachbereiche in allen technischen, rechtlichen und organisatorischen Fragen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze.
Die Beratungsstelle für Beschäftigte ist die erste Anlaufstelle für MitarbeiterInnen und Führungskräfte, die sich in einer problematischen Situation befinden und deshalb eine professionelle Unterstützung wünschen. Die lösungsorientierte Beratung umfasst die Bereiche der psychischen Belastungen und Erkrankungen, der beruflichen Probleme, der Suchtberatung sowie Hilfen bei sozialen/ persönlichen Problemen. Das Team unterliegt der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung hat die Gesundheit der Beschäftigten unter zwei Aspekten im Blick. Hierbei wird zum einen die persönliche Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein kostenloses Kurs- und Seminarangebot (Verhaltensprävention) gestärkt. Zum anderen geht es darum, die Bedingungen am Arbeitsplatz durch Projekte in Fachbereichen gesundheitsförderlich zu gestalten (Verhältnisprävention).