Lokalpolitik
Mitgliedschaften in Organen
Auskünfte nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 16 in Verbindung mit § 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz müssen kommunale Hauptverwaltungsbeamte (Oberbürgermeister) sowie Mitglieder kommunaler Gremien schriftlich Auskunft geben
über:
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
(Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem/der meldepflichtigen Mandatsträger*in.)
Rat der Stadt
Die Informationen zu den entsprechenden Mitgliedschaften der Ratsmitglieder werden nach Abschluss der Erhebung hier veröffentlicht.
Kontaktinformationen des Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Informationen zum städtischen Leitbild Integration
Informationen zur Begriffsdefinition "Integration" der Stadt Dortmund
Sie möchten Kontakt zur Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie der Stadt Dortmund aufnehmen? Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Themen, mit denen sich das CIIO - Chief Information/Innovation Office befasst.
Erfahren Sie mehr über die vielfältigen Themen des Büros für internationale Beziehungen der Stadt Dortmund: Global vernetzt für lokale Entwicklung.
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Bleiben Sie informiert über die Transparenz im Stadtrat Dortmund. Erfahren Sie alles zu Auskünften nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Informationen zu den ehrenamtlichen Bürgermeister*innen in Dortmund, die den Oberbürgermeister bei Ratssitzungen & bei Repräsentationen vertreten.
Informationen zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Dortmund, zum Wahlsystem und den Rechtsgrundlagen
Informationen zum Seniorenbeirat der Stadt Dortmund, der demokratisch legitimierten Vertretung älterer Menschen in Dortmund.
Informationen zu den Bezirksvertretungen der 12 Stadtbezirke der Stadt Dortmund. Die Bezirksvertretung ist das gewählte Parlament des Stadtbezirkes.
Hier finden Sie weiterführende Links, die über unsere Portalseiten hinausgehen und weitere hilfreiche Informationen zum Thema Integration bieten.