Gesundheitsangebote für Erwachsene
Arzneimittel
Der Arzneimittelverkehr wird auf örtlicher Ebene durch die Amtsapotheker*innen im Gesundheitsamt überwacht. Die Aufsicht betrifft alle Betriebe, die Arzneimittel an Endverbrauchende abgeben (z.B. Apotheken, Drogeriemärkte, Reformhäuser und andere Einzelhandelsbetriebe).
Amtsapotheker*innen wirken bei der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mit, indem sie Daten zum Arzneimittelkonsum der Bevölkerung erheben und analysieren, um auf dieser Grundlage die Bevölkerung über einen verantwortlichen Umgang mit Arzneimitteln aufzuklären ("Sozialpharmazie").
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind!
Leistungen im Bereich Arzneimittel
Betäubungsmittel
- Überprüfung der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln sowie die Vergabe von Substitutionsmitteln an drogenabhängige Menschen.
- Beglaubigung der Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Beratung
Amtsapotheker*innen sind Ansprechpersonen für alle Bürger*innen, Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, für Apotheker*innen sowie Einzelhändler*innen die freiverkäuflichen Arzneimittel und/oder Biozide, Wasch- und Reinigungsmittel sowie andere Gefahrstoffe abgeben. Sie geben Hilfestellung bei Rechtsfragen, nehmen Beschwerden über die Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln entgegen und klären über gefährliche Arzneimittel und angebliche "Wundermittel" sowie über Eigenschaften gefährlicher Stoffe, ihre Kennzeichnung und den Umgang mit ihnen auf.
Mitnahme von Betäubungsmitteln und medizinischem Cannabis auf Auslandsreisen
Ärztliche Fachpersonen dürfen Betäubungsmittel in angemessener Menge verschreiben. Betäubungsmittel, die auf Grundlage einer solchen ärztlicher Verschreibung erworben wurden, dürfen - abhängig von den Regeln der Reiselandes - in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus- oder eingeführt werden. Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen ist nicht zulässig.
Mehr zur Mitnahme bei Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen mit Cannabisarzneimitteln ist zu beachten, dass die Bescheinigung nur für medizinisches Cannabis gilt. Für Konsumcannabis wird keine Bescheinigung ausgestellt!
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens muss eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt werden.
Dazu gehören zurzeit:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Diese Bescheinigung muss vom Arzt*von der Ärztin bis auf den unteren Teil D ausgefüllt sein. Sie benötigen dafür Ihre Personalausweis- oder Reisepassnummer. Vor Antritt der Reise muss die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt – beglaubigt werden. Nutzen Sie hierfür unser Serviceportal.
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 15 Euro. Sie können die Gebühr unmittelbar am EC-Terminal (Kasse) im Gesundheitsamt mit Ihrer Girocard bezahlen (keine Kredit- oder Debitcards). Im Ausnahmefall kann ein Gebührenbescheid erstellt werden.
Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel benötigen Sie eine gesonderte Bescheinigung.
Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.
Mehr zur Mitnahme bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten
Für Reisen in Nicht-Schengen-Staaten empfiehlt es sich, die
Links und Downloads
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Serviceportal Reisen mit Betäubungsmitteln (BTM) / Schengener Abkommen -
Bescheinigung Mitnahme Betäubungsmittel: Schengen, 80 KB, PDF -
Becheinigung Mitnahme Betäubungsmittel: Andere Länder , 35 KB, PDF -
Homepage Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte -
Reisen mit Betäubungsmitteln, Homepage des BfArM -
Giftnotrufzentrale NRW -
Homepage Paul-Ehrlich-Institut, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneistoffe -
Online Meldeformular für Nebenwirkungen von Arzneimitteln -
Homepage Centrum für Reisemedizin -
Homepage "Die Reisemedizin" der BAD GmbH -
Homepage Auswärtiges Amt: Sicher Reisen
Apothekenaufsicht
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
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Montagbis
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Dienstagbis
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Mittwochbis
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Donnerstagbis
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FreitagGeschlossen
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SamstagGeschlossen
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SonntagGeschlossen
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Gesundheitsamt - Apothekenaufsicht - Chemikalien, Gefahrstoffe
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Kontakt
Mit der Gesundheitsberichterstattung wird die gesundheitliche Situation der Bevölkerung beschrieben.
Themen des Sozialamtes der Stadt Dortmund
Informationen zu Schwangerschaft und Eltern sein in Dortmund
Kontaktinformationen des Bereichs Infektion und Hygiene des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund
Kontaktinformationen zu dem Bereich Kinder und Jugendliche im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund
Themen des Gesundheitsamts der Stadt Dortmund
Services des Bereichs Psychiatrie und Sucht des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zu Klima und klimatischen Gesundheitsbelastungen sowie zu Hitze und ihre gesundheitlichen Folgen.
Informationen zur Dortmunder Gesundheitskonferenz
Kontaktinformationen für Erwachsene im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund
Informationen zu Psychiatrie- und Suchtkoordination in Dortmund
Hier finden Sie Informationen, wie Eltern ihre Kindern bei banalen Krankheiten wie Husten, Durchfall, Bauchschmerzen etc. helfen können.
Themen für Kinder und Jugendliche im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund
Services für Kinder und Jugendliche im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund
Themen des Bereichs Umweltmedizin im Gesundheitsamt der Stadt Dortmund