Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI)
Ehrenamtlicher Sprachmittlerpool
Die Sprache ist eine der wichtigsten Verständigungsbrücken zwischen Menschen und somit ein wichtiges Mittel zur Integration. Durch mangelhafte Verständigung in allen wichtigen Lebensbereichen verzögert sich diese. Typisch für die interkulturelle Arbeit ist die Auseinandersetzung mit Menschen, die häufig (noch) nicht in ausreichendem Maße die deutsche Sprache sprechen. Hier setzt der ehrenamtliche Sprachmittlungspool an. Niemand soll aufgrund fehlender sprachlicher Kompetenzen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden. Ehrenamtliche Sprachmittler*innen begleiten Gespräche bei Behörden, Schulen, KiTas und gemeinnützigen Organisationen.
Allgemein
Dokumente für Sprachmittler
Wie geht das?
- Nehmen Sie, als Einrichtung, Kontakt zu uns auf, wenn es Verständigungsschwierigkeiten bei einem Gespräch gibt. Wir vermitteln Ihnen die Kontaktdaten von passenden Sprachmittler*innen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Anfragen bitte an die Emailadresse: sprachmittlungspool@stadtdo.de
- Schulen, KiTas, Behörden sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine sind antragsberechtigt.
- Einzelpersonen sind nicht berechtigt, den Einsatz von Sprachmittler*innen zu beantragen.
Was gibt es zu beachten?
- Sprachmittler*innen nehmen als unabhängige dritte Person an Gesprächen teil und ersetzen nicht die Tätigkeit von vereidigten Dolmetscher*innen oder Übersetzer*innen. Bei Beratungen mit erheblichen Rechtsfolgen ist eine Inanspruchnahme ausgeschlossen.
- Der Ehrenamtliche Sprachmittlungspool ist eine freiwillige Serviceleistung des MIA-DO-KI. Daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch.
- Rechtsansprüche bei Fehlern o.ä. können nicht geltend gemacht werden.
- Sprachmittler*innen verpflichten sich zu Neutralität, Unparteilichkeit sowie Transparenz und unterliegen dem Datenschutz.
Was kostet die Nutzung?
Die Ehrenamtlichen Sprachmittler*innen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € für die erste angefangene Stunde und 10 € für jede weitere Stunde im Rahmen der Begleitung. Die Aufwandsentschädigung wird aus den Fördergeldern des Landes NRW bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Möglichkeiten des Sprachmittlerpools bieten eine Ergänzung zu vorhandenen kommunalen Übersetzungsnetzwerken und sollen diese nicht ersetzen!
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44122 Dortmund
Dolmetscherpool, Refugee Volunteer Map, Controlling
Kontakt
Hier finden Sie die Ansprechpersonen sowie Kontaktdaten zum MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI).
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Themen aus dem Kommunalen Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI). Mehr erfahren.
Das Team ist zuständig für Ausländische Studierende und Fachkräfte.
Informationen über die Fördermittelvergabe zur Unterstützung von Integrations- und Teilhabeprojekten in der Stadt Dortmund
Informationen zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten in Dortmund
Informationen über den Aufbau und die Entwicklung von Integration/Migration als kommunales Handlungsfeld
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Services Sozialamt
Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund
Informationen über strukturierte Hilfen für eine gelingende Integration, für neuzugewanderte Menschen mit Problemlagen
Informationen zur Begriffsdefinition "Integration" der Stadt Dortmund
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).